Aussagen von Opfern und deren rechtlichen Erben über armenische Angriffe vor Gericht verlesen VIDEO
Baku, 24. Oktober, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 24. Oktober fortgesetzt, wie AZERTAC berichtete.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Angriffe auf den Frieden, Verstöße gegen Kriegsrecht, Terrorakte und andere Straftaten im Zusammenhang mit der armenischen Militäraggression.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Im Gerichtsverfahren wurden die Aussagen der Opfer verlesen, die aus entschuldbaren Gründen nicht teilnehmen konnten und diesbezüglich einen Antrag beim Gericht gestellt hatten.
Der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev erklärte, dass einige Opfer beim Gericht einen Antrag eingereicht hätten, in dem sie erklärten, dass sie nicht am Gerichtsprozess teilnehmen könnten, und darum baten, dass ihre Aussagen aus der Voruntersuchung im Prozess berücksichtigt werden.
Es gab keinen Widerspruch gegen die Nichtteilnahme der Opfer an der Sitzung und gegen die Berücksichtigung ihrer Voruntersuchungsaussagen.
Der Angeklagte Davit Ishkhanyan, beantragte, ein Video aus dem Jahr 2020 vor Gericht gemeinsam mit seinem Anwalt anzusehen, was vom Gericht ermöglicht wurde. Ein weiterer Angeklagter, David Manukyan, wollte einen Zeugen aus Armenien laden, dessen Identität jedoch unklar war; dieser Antrag wurde abgelehnt.
Anschließend wurden die Aussagen von Opfern und deren Rechtsnachfolgern verlesen. Sie berichteten über Angriffe und Gewaltakte während der Konflikte in Karabach, darunter gezielte Beschüsse, Minenexplosionen, Entführungen, Folter und Zerstörungen von Wohnhäusern zwischen 1992 und 2023 in verschiedenen Regionen wie Chodschali, Kelbadschar, Füsuli, Ganja und Sugovuschan. Viele Opfer wurden verletzt, einige getötet, andere gelten als vermisst.
Die Sitzung wurde mit der Verlesung weiterer Zeugenaussagen fortgesetzt.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 27. Oktober angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen