Im Verfahren gegen Ruben Vardanyan Opferaussagen angehört VIDEO
Baku, 25. November, AZERTAC
Der Strafprozess gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, dem unter anderem Terrorismus, Folter, Söldnertätigkeit und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan vorgeworfen wird, wurde am 25. November fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurde ein Dolmetscher für seine Muttersprache Russisch zur Verfügung gestellt.
Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Prozess teilnehmenden Geschädigten und deren Rechtsnachfolgern das Richterkollegium, die Staatsanwälte, die Übersetzer usw. vor und erläuterte ihnen zudem ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Das Gerichtsverfahren setzte sich mit Opferaussagen fort.
Geschädigter Samir Mammadov gab in seiner Aussage an, dass er in Latschin durch die Explosion einer von feindlicher Seite abgefeuerten Mörsergranate in Kopfnähe verletzt worden sei. In Beantwortung der Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev erklärte der Geschädigte, dass auch Tural Isgandarov bei dem Vorfall verletzt worden sei.
Geschädigter Ruslan Abbasov, der die Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova beantwortete, erklärte, dass er im Gebiet Kelbadschar durch feindlichen Beschuss eine Schussverletzung erlitten habe. Bei dem Vorfall seien zudem zwei weitere Personen verletzt worden.
Geschädigter Vugar Huseynov, der die Fragen von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter der Behörde für den Schutz der öffentlichen Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, beantwortete, erklärte ebenfalls, dass er in Kelbadschar durch feindlichen Beschuss verletzt worden sei.
Geschädigter Toghrul Aliyev, der die Fragen des leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev beantwortete, gab an, im Gebiet Aghdam durch Beschuss von den Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen Splitterverletzungen erlitten zu haben. Zu diesem Zeitpunkt seien auch Nazim Aghayev und Murad Aliyev, die sich in seiner Nähe befanden, verletzt worden.
Geschädigter Samir Ibrahimov, der die Fragen des Sonderassistenten des Generalstaatsanwalts Tugay Rahimli beantwortete, sagte aus, dass er im Gebiet Chodschali durch Beschuss von den Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen verletzt worden sei.
Geschädigter Bayram Aghjayev, der die Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev beantwortete, erklärte, dass er in Kelbadschar durch feindlichen Beschuss verletzt worden sei.
Geschädigter Raschad Guliyev gab an, dass er in Kelbadschar verletzt worden sei, als eine von feindlicher Seite abgefeuerte Artilleriegranate in seiner Nähe einschlug und explodierte.
Ein weiterer Geschädigter, Kamal Abdullayev, gab in seiner Aussage an, dass er in Aghdam durch Scharfschützenfeuer von den Resttruppen der armenischen Streitkräfte und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen verletzt worden sei.
Geschädigter Orkhan Musayev erklärte, dass er in Richtung Aghdam durch Beschuss von verbliebenen Einheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen im Bereich seines linken Auges verletzt worden sei. Bei dem Vorfall seien auch Bahruz Rzayev und Nizami Jabbarov verletzt worden.
Geschädigter Dilgam Hasanov gab an, in Kelbadschar durch feindliches Artilleriefeuer verletzt worden zu sein.
Geschädigte Samir Khalilov erklärte, dass er in Aghdara durch Raketenbeschuss von verbliebenen Einheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen verletzt worden sei. Bei dem Vorfall sei Ulvi Mikayilov ums Leben gekommen.
Der Gerichtsprozess wurde mit der Untersuchung von Dokumenten und anderen in den Ermittlungsakten enthaltenen Beweisen fortgesetzt.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 1. Dezember angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.