Gerichtsverfahren gegen Ruben Vardanyan abgeschlossen VIDEO
Baku, 16. Dezember, AZERTAC
Der Prozess gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, dem unter anderem Terrorismus, Folter, Söldnertätigkeit und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan vorgeworfen wird, wurde am 16. Dezember fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurde ein Dolmetscher für seine Muttersprache Russisch zur Verfügung gestellt.
Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Prozess teilnehmenden Geschädigten und deren Rechtsnachfolgern das Richterkollegium, die Staatsanwälte, die Übersetzer usw. vor und erläuterte ihnen zudem ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Das Gericht hat zwei Anträge der Verteidigung im Verfahren gegen Ruben Vardanyan abgelehnt. Die Anträge betrafen unter anderem die Anhörung eines Vertreters des Internationalen Roten Kreuzes sowie eines Ermittlers als Zeugen.
Die Verteidigung argumentierte, dass beide Zeugenaussagen für die Klärung von Fakten im Fall Vardanyan wichtig seien. Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück und erklärte, dass die Zeugenaussagen für das laufende Verfahren keine Relevanz hätten.
Ruben Vardanyan unterstützte beide Anträge. Nach Anhörung aller Parteien entschied das Gericht, die Anträge nicht zuzulassen.
Die Richter erklärten, dass das Verfahren auf die Feststellung der Schuld des Angeklagten konzentriert sei und Aussagen internationaler Organisationen dafür keine Bedeutung hätten.
Die Verteidigung habe ihre Anträge nicht ausreichend begründet.
Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft die Ablehnung der Anträge.
Das Gericht hörte die Stellungnahmen der Parteien an und entschied, die gestellten Anträge abzulehnen. Bei der Begründung betonte der Vorsitzende, dass gemäß Artikel 95 der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan bestimmte Personen nicht als Zeugen vernommen werden können und der Ermittler zu diesen Personen gehört.
Anschließend erkundigte sich der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev bei der Sitzung nach der Einschätzung der Parteien zum Abschluss der Beweisaufnahme.
Die Parteien erklärten, dass sie gegen den Abschluss der Beweisaufnahme und den Beginn der Plädoyers keine Einwände hätten.
Die Staatsanwälte beantragten daraufhin beim Gericht eine Frist, um sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 18. Dezember angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.