Gericht setzt Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsbürger fort VIDEO
Baku, 30. Juni, AZERTAC
Am 30. Juni wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn der Verhandlung wurde mitgeteilt, dass jeweils einer der beiden Verteidiger der Angeklagten Madat Babayan und David Babayan aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Gerichtssitzung teilnehmen konnte. Daher wurden die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass ihnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf Staatskosten neue Pflichtverteidiger bestellt worden seien.
Anschließend wurden die neu bestellten Verteidiger den Verfahrensbeteiligten vorgestellt. Die Angeklagten erklärten, keine Einwände gegen die Mitwirkung ihrer Verteidiger zu haben.
Danach wurde die Gerichtsverhandlung fortgesetzt.
Später ergriff der Angeklagte Davit Ishkhanyan das Wort und erklärte, dass er nach Einsichtnahme in die Protokolle der Gerichtsverhandlungen die von ihm angefertigten Anmerkungen vorlegen wolle.
Der Vorsitzende des Richterkollegiums wies darauf hin, dass die Einsichtnahme in die Protokolle der Gerichtsverhandlungen ein ihm zustehendes Verfahrensrecht sei.
Davit Ishkhanyan wurde darüber informiert, dass seine Anmerkungen zu den Protokollen zunächst übersetzt werden müssten, da sie nicht in aserbaidschanischer Sprache eingereicht worden seien. Ihm wurde erläutert, dass die Anmerkungen schriftlich und nicht mündlich sowie in aserbaidschanischer Sprache einzureichen seien.
Nach der Übersetzung sind die Anmerkungen auch der Staatsanwaltschaft zu übermitteln, um die Gleichheit der Parteien im Rahmen des kontradiktorischen Verfahrens zu gewährleisten.
Davit Ishkhanyan beantragte, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass seine Aufzeichnungen dem Dolmetscher übergeben werden könnten. Der Vorsitzende erklärte, dass die erforderlichen Maßnahmen hierfür getroffen würden.
Anschließend beantragte David Babayan, ihm ein Treffen mit seinem neu bestellten Verteidiger zu ermöglichen.
Die Gerichtsverhandlung wurde danach mit den mündlichen Ausführungen der Verteidigung zur Begründung ihrer Berufungen fortgesetzt.
Der Verteidiger des Angeklagten Davit Allahverdiyan beantragte den Freispruch seines Mandanten. Davit Allahverdiyan erklärte, dass er die von seinem Verteidiger eingelegte Berufung unterstütze und den darin dargelegten Ausführungen zustimme.
Anschließend ergriff der Verteidiger von Melikset Pashayan das Wort. Er beantragte, das gegen den Angeklagten am 5. Februar 2026 ergangene Schuldurteil aufzuheben und einen Freispruch auszusprechen. Danach erklärte M. Pashayan, dass er die Ausführungen seines Verteidigers unterstütze. Er betonte, sich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht schuldig zu fühlen.
Anschließend sprach der Verteidiger des Angeklagten Davit Ishkhanyan. Er beantragte, das gegen D. Ishkhanyan am 5. Februar 2026 ergangene Urteil aufzuheben und ihn freizusprechen.
Das Gericht unterbrach daraufhin die Verhandlung, damit die Angeklagten vertrauliche Gespräche mit ihren Verteidigern führen konnten.
Nach der Unterbrechung wurde die Verhandlung mit weiteren mündlichen Ausführungen fortgesetzt.
Der Angeklagte Davit Ishkhanyan richtete sich zunächst mit einem Antrag an das Gericht, wonach von ihm selbst angefertigte Zweitschriften seiner Berufung und seines Antrags zu den Akten genommen werden sollten. Anschließend erklärte er, dass er mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht einverstanden sei.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 3. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.