POLITIK
Erklärung von aserbaidschanischem Außenministerium über Einsatz von Chemiewaffe durch armenische Armee
Baku, 17. Mai, AZERTAC
Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan hat eine Erklärung über den Einsatz der Chemiewaffe gegen aserbaidschanische Zivilpersonen und Wohngebiete durch armenische Armee verbreitet.
Wie der Pressedienst des Außenministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC erklärte, die Armenischen Streitkräfte setzen aserbaidschanische Wohngebiete und Zivilbevölkerung, die in der Nähe der Frontlinie liegen, seit dem 2. April unter intensiven Beschuss. Bei diesen jüngsten Artillerieangriffen und Provokationen der armenischen Streitkräfte sind neben schweren Artillerieanlagen und Waffen noch verbotene Phosphorbombe eingesetzt worden, hieß es in der Erklärung.
Weiter heißt es, dass am 10. Mai im Dorf Askipara der Terter Region durch die Nationale Agentur für Minen Aktionen der Republik Aserbaidschan (ANAMA) eine von armenischen Streitkräften abgeworfene nicht explodierte weiße Phosphorbombe entdeckt wurde. Wäre diese Bombe auf einen dicht besiedelten Teil des Dorfes Askipara gefallen und explodiert, so könnten viele Menschen getötet oder verletzt werden. Es wurde hervorgehoben, dass die Militärattachés der in Aserbaidschan akkreditierten ausländischen Botschaften über die Tatsache des Einsatzes von Chemiewaffe durch Armenien gegen aserbaidschanische Zivilisten sofort informiert wurden. Die ausländischen Militärattachés waren am 11. Mai im Rahmen eines Besuchs im Frontgebiet, in der Terter Region gewesen. Die Diplomaten besuchten das Dorf Askipara, auf das die armenischen Streitkräften am 10. Mai die weiße Phosphorbombe abgeworfen haben. Die ausländischen Militärattachés besichtigten den Bereich, worauf die chemische Bombe gefallen war. Am Besuch, der mit gemeinsamer Unterstützung von aserbaidschanischen Außen- und Verteidigungsministerien organisiert worden war, nahmen 20 Militärattachés aus 13 Ländern, darunter die Feldassistenten des Persönlichen Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, teil. Die Tatsache des Einsatzes der Chemiewaffe wurde dokumentiert.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die von armenischer Seite abgeworfene Phosphorbombe des Typs D-4 eine Kanonenkugel im Kaliber 122 mm ist, etwa 3 Kilogramm 60 Gramm weißen Phosphor enthält und 27 Kilogramm 70 Gramm schwer ist.
Die Militärstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan hat ein Verfahren gegen den Einsatz von chemischen Waffen durch armenische Armee eingeleitet. Eine Gruppe von Sonderermittlern der Militärstaatsanwaltschaft untersuchten den Bereich, worauf die armenischen Verbände chemische Bombe aus weißem Phosphor abgeworfen haben. Die Militärstaatsanwaltschaft setzt die Untersuchungen des Falls fort, hieß es in der Erklärung.
Der Einsatz von Brandwaffen gegen Zivilpersonen bzw. gegen Objekte, Wälder oder Ackerfelder (ähnlich wie Anbaufläche im Dorf Askipara) ist entsprechend dem Verbot von unterschiedslosen Angriffen im Zusatzprotokoll über Brandwaffen von 1980 zu den Genfer Abkommen von 1949 verboten.
Die Republik Aserbaidschan ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, Armenien wegen schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verurteilen, hieß es.
Mehr Informationen, Fotos, Zeugenaussagen über den Fall sowie Videos über die Entschärfung der Phosphorbombe finden Sie unter folgendem Link: http://mod.gov.az/index2.php?content=news/2016/20160511_attasecebhe)