GESELLSCHAFT
Heute ist Tag des Artenschutzes
Baku, 3. März, AZERTAC
Der 3. März steht auf den kuriosen Feiertagen aus aller Welt ganz im Zeichen eines Umweltthemas. Denn mit dem von den Vereinten Nationen initierten Tag des Artenschutzes (engl. United Nations World Wildlife Day) soll heute zum einen das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema in den Vordergrund gerückt, zum anderen an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) am 3. März 1973 erinnert werden.
CITES verfolgt(e) das Ziel, wildlebende Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen vor Übergriffen durch Handelsinteressen zu schützen und diesen Schutz durch die internationale Staatengemeinschaft zu forcieren.
Mit der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora soll vor allem der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten geregelt und im Bedarfsfall auch verboten werden können. Dementsprechend zielen das Abkommen und seine Regelungen auf eine scharfe Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Produkten geschützter Tiere (z. B. Elfenbein, Schildpatt, Tierpräperate usw.).
Damit das Abkommen und seine Regelungen mit aktuellen Entwicklungen Schritt halten können, überprüfen die Vertreter der 179 Unterzeichnerstaaten (Stand Oktober 2013) die Inhalte im Rahmen regelmäßiger Tagungen, um diese ggf. auf Auftrag ändern zu können. Die jeweiligen Zuständigkeiten werden von den unterzeichnenden Staaten unterschiedlich geregelt. So ist z. B. in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz für die Durchsetzung der in dem Washingtoner Artenschutzabkommen geregelten Vorgaben zuständig.