WELT
Thailand verweigert Bürgschaft für Prinzen-Flugzeug
Baku, den 21. Juli (AZERTAG). Die Maschine des Kronprinzen sollte gegen 20 Millionen hinterlegte Euro freigegeben werden. Doch Thailand lehnt ab – die Boeing gehöre schließlich nicht dem Staat.
Der Streit um die von der bayerischen Justiz gepfändete Boeing 737 des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn geht weiter. Außenminister Kasit Piromya teilte nach seiner Rückkehr aus Deutschland mit, Thailand sei nicht bereit, im Gegenzug für die Freigabe des Flugzeugs eine Bürgschaft über 20 Millionen Euro als Sicherheit zu hinterlegen. Die Maschine gehöre dem Kronprinzen und nicht dem thailändischen Staat, deshalb entfalle der Grund für die geforderte Sicherheitsleistung.
Das Landgericht Landshut hatte am Mittwoch mitgeteilt, die Summe von 20 Millionen Euro entspreche dem Schätzwert der Boeing 737. Die Freigabe gegen die Sicherheit könne erfolgen, weil eine eidesstattliche Versicherung sowie ein Zertifikat die Vermutung begründeten, dass das Flugzeug dem Kronprinzen privat gehöre. Es bestehe aber dennoch bisher nur eine Eigentumsvermutung. Die Einzelheiten müssten noch in einem Verfahren geklärt werden.
Die Boeing 737, die der thailändische Kronprinz häufig selber fliegt, war am Dienstag vergangener Woche am Münchner Flughafen auf Antrag des Insolvenzverwalters des in Konkurs gegangenen Bauunternehmens Walter Bau gepfändet worden. Hintergrund sind Forderungen des Unternehmens an den thailändischen Staat wegen des Baus einer 26 Kilometer langen Autobahn zum Flughafen Don Muang in Bangkok.
Die Anfänge des Rechtsstreits liegen mehr als 20 Jahre zurück. Der Fall hatte für diplomatische Verwicklungen gesorgt, der thailändische Außenminister war deswegen Ende vergangener Woche nach Berlin gereist.