Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsbürger fortgesetzt
Baku, 23. Juni, AZERTAC
Am 23. Juni wurde vor dem Berufungsgericht von Baku die Verhandlung über die Berufungsbeschwerden armenischer Staatsbürger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zunächst wurde dem Angeklagten Levon Mnatsakanyan das Wort für die Fortsetzung seines Plädoyers erteilt. Er setzte seine in der vor einer Woche stattgefundenen Gerichtssitzung begonnene Verteidigungsrede fort und äußerte seine Positionen. Mnatsakanyan bat das Gericht, die von der Anklage vorgelegten Videomaterialien sowie die angeführten Fakten bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Er erklärte, sich in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht für schuldig zu halten.
Anschließend sprach der Rechtsanwalt des Angeklagten Erik Ghazaryan. Der Anwalt erklärte, dass sein Mandant eine Berufung eingelegt habe und diese unterstütze. Danach erklärte auch Erik Ghazaryan selbst, dass er sich nicht für schuldig halte, und bestätigte die von seinem Verteidiger vorgetragene Position.
Im Anschluss erklärte der Rechtsanwalt des Angeklagten Garik Martirosyan, dass eine Milderung der gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe erforderlich sei.
Ein weiterer Verteidiger führte aus, dass die Strafe gegen Garik Martirosyan herabgesetzt und bestimmte Anklagepunkte aus der Anklage gestrichen werden sollten.
Daraufhin ergriff Garik Martirosyan selbst das Wort und erklärte, dass er sich nicht für schuldig halte.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten Levon Balayan beantragte vor Gericht einen Freispruch für seinen Mandanten.
Levon Balayan stimmte der Erklärung seines Verteidigers zu.
Der Rechtsanwalt von Gurgen Stepanyan beantragte die Aufhebung des gegen seinen Mandanten ergangenen Schuldspruchs sowie den Erlass eines Freispruchs. Gurgen Stepanyan erklärte ebenfalls, dass er der Ausführung seines Verteidigers zustimme und sich nicht für schuldig halte.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 30. Juni angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.