EuGH bestätigt Rekordbuße gegen Microsoft
Baku, den 27. Juni (AZERTAG). Es ist eines der höchsten Bußgelder in der Geschichte der EU: Der EuGH hat die gegen Microsoft verhängte Millionenstrafe im Wesentlichen bestätigt. Und damit kam der Softwareriese noch billig davon.
Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld gegen den US-Konzern Microsoft im Wesentlichen als rechtens bestätigt. In seinem Urteil bewertete der EuGH die im Februar 2008 festgelegte Strafe jedoch als etwas zu hoch und setzte das Zwangsgeld von 899 Millionen auf 860 Millionen Euro herab (Rechtssache T 167/08).
Damit folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Entscheidung der Kommission und wiesen zudem „alle Argumente zurück, die Microsoft für deren Nichtigerklärung anführt“.
Die Brüsseler Kartellwächter hatten das Bußgeld seinerzeit damit begründet, dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe.
Die Weitergabe der Daten sollte Branchenrivalen die Entwicklung eigener Server-Software ermöglichen, die mit dem auf den allermeisten Computern installierten Microsoft-Betriebssystem kompatibel ist. Der Konzern hatte dagegen betont, die Strafe beziehe sich auf längst gelöste „Probleme der Vergangenheit“.
Jahrelanger Streit-Der Streit zwischen der Kommission und Microsoft zieht sich bereits über mehrere Jahre. Schon im März 2004 hatte die Behörde ein Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den Konzern verhängt und ihm auferlegt, technische Angaben zu Windows mit anderen Unternehmen und Programmierern zu teilen.
Nachdem das Unternehmen dieser Forderung nach längerem Streit und einem weiteren Bußgeld von 281 Millionen Euro nachgekommen war, erklärte die Kommission im März 2007, der Konzern verlange für die Bereitstellung der sogenannten Interoperabilitäts-Informationen überhöhte Preise. Microsoft senkte die Gebühren aber erst im Oktober, nachdem der EuGH die Kommissionsentscheidung von 2004 bestätigt hatte.
Die Kommission attestierte dem Konzern daraufhin zwar, nunmehr alle ihre im März 2004 erlassenen Wettbewerbsauflagen zu erfüllen. Allerdings habe Microsoft seitdem „drei Jahre illegales Verhalten“ an den Tag gelegt, weshalb das Rekordbußgeld „angemessen und notwendig“ gewesen sei.