Im Prozess gegen Ruben Vardanyan Aussagen der Opfer angehört VIDEO
Baku, 4. November, AZERTAC
Der Strafprozess gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, dem unter anderem Terrorismus, Folter, Söldnertätigkeit und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan vorgeworfen wird, wurde am 4. November fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurde ein Dolmetscher für seine Muttersprache Russisch zur Verfügung gestellt.
Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Prozess teilnehmenden Geschädigten und deren Rechtsnachfolgern das Richterkollegium, die Staatsanwälte, die Übersetzer usw. vor und erläuterte ihnen zudem ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Anschließend reichte Emil Babischov, der neue Anwalt des Angeklagten Ruben Vardanyan, einen Antrag beim Gericht ein.
Bei der vorherigen Sitzung hatten Ruben Vardanyan und sein damaliger Anwalt dem Gericht eine Reihe von Anträgen vorgelegt. Die Auszüge aus den Entscheidungen zu diesen Anträgen wurden der Verteidigung jedoch nicht vollständig übergeben. Der Verteidiger beantragte daher, dass die vollständigen Auszüge dieser Entscheidungen der Verteidigung vorgelegt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass Ruben Vardanyan in der letzten Sitzung einen neuen, vom Staat bestellten Anwalt erhielt. Bis dahin wurde er von einem selbst gewählten Anwalt vertreten. Zwei Sitzungen zuvor hatte Vardanyan auf die Vertretung durch seinen Anwalt verzichtet.
Richter Zeynal Aghayev erklärte, dass die entsprechenden Auszüge der Verteidigung bisher vorgelegt worden seien und sie auch weiterhin das Recht hätten, diese einzusehen.
Anschließend stellte Ruben Vardanyan einen weiteren Antrag und bat darum, einen Vertreter des Staatlichen Grenzdienstes der Republik Aserbaidschan zur Gerichtsverhandlung einzuladen. Er begründete dies mit einem der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte – dem illegalen Überschreiten der Staatsgrenze Aserbaidschans.
Der Verteidiger Emil Babischov unterstützte die Position und den Antrag des Angeklagten und bat um dessen Annahme.
Der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, erklärte in seiner Stellungnahme zum Antrag, dass aus dem Antrag der Verteidigung nicht klar hervorgehe, aus welchem Grund die betreffende Person befragt werden solle, welche Aussage sie als Zeuge machen könne und in welchem Zusammenhang diese Aussage mit der gegen den Angeklagten erhobenen Anklage stehe. Außerdem bestehe keine Notwendigkeit, Mitarbeiter des Staatlichen Grenzdienstes zu diesem Verfahren als Zeugen über ein angeblich illegales Grenzübertreten zu befragen.
Er betonte, dass, falls der Angeklagte behaupte, entgegen der Anklage die Staatsgrenze Aserbaidschans legal überschritten zu haben, und dies beweisen wolle, die geltenden Gesetze hierfür klare Regelungen vorsähen. Wenn der Angeklagte legal in das Land eingereist sei, müsse sich im Reisepass der Stempel des Staatlichen Grenzdienstes der Republik Aserbaidschan befinden. Dies könne er als Beweis vorlegen.
Vusal Aliyev bat das Gericht, den Antrag der Verteidigung abzulehnen.
Das Gericht hörte die Parteien an und fällte eine Entscheidung. Gemäß dem Beschluss wurde der Antrag ohne Prüfung abgewiesen.
Richter Zeynal Aghayev fügte hinzu, dass diese Frage erörtert werden könne, falls die entsprechenden Informationen über die betreffende Person gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt würden.
Weiterhin teilte Richter Aghayev mit, dass eine Gruppe von als Geschädigte anerkannten Personen dem Gericht Schreiben übermittelt habe, in denen sie erklärten, dass sie aus entschuldbaren Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen könnten, ihre Aussagen, die sie im Vorverfahren gemacht hatten, jedoch bestätigten.
Die Parteien erklärten, dass sie keine Einwände gegen die Verlesung dieser Aussagen im Gericht hätten.
Im Anschluss sagten Opfer aus, die infolge der von Armenien geführten Aggressions- und Besatzungspolitik begangenen Verbrechen geschädigt wurden.
Geschädigter Sagif Mikayilov erklärte auf Fragen der Staatsanwältin Terana Mammadova, dass er in Richtung der Siedlung Asgaran im Bezirk Chodschali durch Provokationen der Reste der armenischen Armee und illegaler armenischer bewaffneter Gruppen verletzt worden sei.
Geschädigter Aydin Garibov sagte aus, dass er im Dorf Khalfali im Bezirk Schuscha durch feindlichen Beschuss zusammen mit Jeyhun Schahnamazli und Tarlan Cabbarov verwundet worden sei.
Geschädigter Kenan Abilov antwortete auf Fragen des Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, und berichtete, dass er auf einer namenlosen Anhöhe im Bezirk Khankendi durch feindliches Feuer aus Schusswaffen eine Verletzung am linken Arm erlitten habe.
Geschädigter Yusif Veysov erklärte, dass er im Gebiet des Dorfes Chanagchi im Bezirk Chodschali durch die Explosion einer von den Resten der armenischen Streitkräfte und illegalen bewaffneten Gruppen abgefeuerten Mörsergranate eine Splitterverletzung am Knie erlitten habe.
Geschädigter Rahib Mammadov sagte auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev, dass im Bezirk Zangilan durch die Explosion einer vom Feind geworfenen Handgranate Farid Mehbalin und Tabriz Rahimov getötet wurden, während er selbst, Ibrahim Mayilli, Seymur Hasanli und einige weitere Personen, deren Namen er nicht erinnerte, verletzt wurden.
Toghrul Nadschafli betonte in seiner Aussage, dass er und mehrere andere Personen im Bezirk Zangilan infolge feindlicher Provokationen verletzt wurden, während Farid Rustamov, Farid Mehbalin und Tabriz Rahimov ums Leben kamen.
Der Geschädigte Faig Dschafarov antwortete auf Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev und sagte, dass er und mehrere andere im Bezirk Latschin durch die Explosion einer vom Feind abgefeuerten Mörsergranate verletzt wurden, während einige Personen getötet wurden.
Geschädigter Emin Mammadov erklärte auf Fragen des leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev, dass im Bezirk Latschin durch die Explosion einer vom Feind geworfenen Handgranate Ali Aliyev getötet wurde, während er selbst, Tural Agdschabeyov, Gabil Mammadov und einige weitere Personen verschiedene Verletzungen erlitten.
Ramazan Mahammadov berichtete, dass er im Bezirk Chodschawänd durch die Explosion einer in seiner Nähe eingeschlagenen Artilleriegranate verletzt wurde.
Die weiteren Geschädigten Seyran Eminov, Vugar Mammadov, Tural Bagirov, Narmaddin Guliyev, Ali Rustamov, Ahmad Ibrahimov, Tural Imamguliyev, Saleh Ismayilov, Asif Mammadov, Ariz Haschimov, Vidadi Chaniyev und Nasir Gulaliyev erklärten, dass sie im Bezirk Kelbedschar infolge feindlicher Provokationen verletzt wurden.
Gulu Guliyev, Boyukaga Hasanov und Sakhavet Guliyev erklärten, dass sie im Bezirk Latschin, während Seymur Hasanli, Asif Mammadov und Ugur Schukurli im Bezirk Zangilan durch feindliche Provokationen verletzt wurden.
In ihren weiteren Aussagen berichteten Ibad Ismayilov, Ilkin Rahimov und Elmir Beydullayev, dass sie im Bezirk Chodschawänd, Aychan Abdullayev an der Isa-Quelle in der Stadt Schuscha, Gündüz Gurbanov im Dorf Khalfali im Bezirk Schuscha, Rafael Salimov im Bezirk Aghdam und Hidschran Sultanov im Bezirk Aghdara bei Provokationen der Reste der armenischen Armee und illegaler bewaffneter Gruppen verletzt wurden.
Im Gericht wurden außerdem die in den Akten enthaltenen und im Ermittlungsverfahren gesammelten Dokumente verlesen und die Beweise geprüft.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 18. November angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.