Leiter des Büros des Europarats in Baku ins Außenministerium einbestellt
Baku, 22. Juni, AZERTAC
Am 22. Juni wurde der Leiter des Büros des Europarats in Baku, Petr Sich, in das Außenministerium Aserbaidschans einbestellt.
Während des Treffens wurde scharfer Protest gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 18. Juni im Zusammenhang mit Aserbaidschan zum Ausdruck gebracht. Es wurde betont, dass die Entscheidung ungerecht, voreingenommen und mit dem Völkerrecht unvereinbar sei.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das Urteil vom 16. Juni 2016 im Fall „Chiragov u. a. gegen Armenien“ die effektive Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch Armenien sowie das Bestehen eines unmittelbar von Armenien unterstützten Besatzungsregimes festgestellt habe. Die Bezeichnung dieser Gebiete als „NKR“ als unabhängige Einheit in der aktuellen Entscheidung stehe hingegen im Widerspruch zum Völkerrecht und zur etablierten Rechtsprechung.
Darüber hinaus protestierte Aserbaidschan gegen die Verwendung von Begrifflichkeiten in der Gerichtsentscheidung, die seiner international anerkannten Souveränität und territorialen Integrität widersprechen. Hervorgehoben wurde, dass Formulierungen wie „Kontaktlinie zwischen Aserbaidschan und der “NKR‘“ sowie Verweise auf die Armee, Behörden, den Generalstaatsanwalt und den Ombudsmann des ehemaligen De-facto-Regimes als Versuch gewertet würden, die frühere illegale separatistische Entität zu legitimieren.
Die aserbaidschanische Seite erklärte, die Entscheidung kategorisch abzulehnen, und werde alle verfügbaren rechtlichen und diplomatischen Mittel prüfen, um ihre legitimen Interessen zu schützen.