POLITIK
Während der UNO-Vollversammlung zum Thema „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ hat die unkonstruktive Position des armenischen Vertreters bei den Mitgliedsstaaten Unzufriedenheit erweckt
Baku, den 4. November (AZERTAG). Bezugnehmend auf die Meldung der ständigen Vertretung der Aserbaidschanischen Republik in der UNO teilt AZERTAG mit, dass am 1. und 3. November im Komitee für soziale, humanitäre und Kulturfragen der Vollversamlung der Einrichtung die Besprechungen über das „Selbtsbestimmungsrecht der Völker“ geführt worden sind. An den Besprechungen nahmen Vertreter von 37 Mitgliedsstaaten, darunter auch aus dem Aserbaidschan teil.
In den meisten Berichten wurde es darauf hingewiesen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker sich nur auf diejenigen Völker beziehen kann, die unter einer Kolonialausbeutung, einer ausländischen bewaffneten Besatzung, einer Sklaverei und Unfreiheit leiden.
In seinem Vortrag betonte der aserbaidschanische Vertreter, dass dieses Recht in meisten Fällen falsch und grob ausgelegt wird. Als drastisches Beispiel dafür wurde die Tatsache der Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete seitens Armeniens geliefert.
Armenischer Vertreter, der Hals über Kopf danach trachtete, die Gebietsansprüche gegen Aserbaidschan zu rechtfertigen, verhielt sich auch diesmal rücksichtslos zur UNO-Charte und den Völkerrechten. Eine solch agressive und unkonstruktive Position hat bei den Mitgliedsstaaten eine gerechte Unzufriedenheit erweckt.
Der aserbaidschanische Vertreter nahm seine Stellungsnahme zum Anpruch Armeniens über das “Selbsbestimmungsrecht“ und wies darauf hin, dass dieser Anspruch von dem UNO-Sicherheitsrat und der Vollversammlung jener Organisation, darunter auch anderen internationalen Organisationen als eine Gewaltanwendung gegen die territoriale Integrität Aserbaidschans betrachtet wird.