POLITIK
Armenien verwendet verbotene weiße Phosphorbomben gegen Zivilisten – FOTOS FAKTEN VIDEO
Terter, 3. November, AZERTAC
Die armenischen Streitkräfte setzten weißen Phosphor gegen aserbaidschanische Zivilisten in der Region Terter ein, dessen Verwendung nach internationalen Konventionen verboten ist.
Ein AZERTAC-Korrespondent berichtet, dass die Phosphorartilleriegeschosse, die auf das Dorf Sahlabad (deutsch Sähläbad) in der Region Terter abgefeuert wurden, zum Glück nicht explodierten. Madat Mammadov, Mitarbeiter der Nationalen Agentur für Minen Aktionen der Republik Aserbaidschan (ANAMA) sagte in seinem Interview mit Journalisten, dass das Gebiet heute besichtigt wurde. Hier wurden zwei von armenischen Streitkräften abgeworfene nicht explodierte weiße Phosphorbomben entdeckt.
Das 122- mm- Artilleriegeschoß enthält etwa 3 Kilogramm 800 Gramm weißen Phosphor. Die Geschosse explodierten aber nicht. Die Zündvorrichtung war defekt. Die Phosphorartilleriegeschosse wurden von ANAMA-Mitarbeitern entschärft, sagte er.
Neben der Brandwirkung und den schwer heilenden Verletzungen, die ein Hautkontakt schon bei geringen Mengen verursacht, sind weißer Phosphor und seine Dämpfe hochgiftig. Für einen Erwachsenen sind bei direkter Aufnahme schon 50 mg tödlich. Der Tod tritt erst nach 5 bis 10 Tagen ein, die Giftwirkung beruht auf einer Störung der Eiweiß- und Kohlenhydratsynthese. Bei dermaler Aufnahme, d. h. über die Haut, ist die Gefahr geringer. Der Phosphor hat eine Zündtemperatur von 34 Grad und erzeugt etwa 900-1200 Grad Wärme bei Verbrennung.
Eine mit Phosphor in Kontakt gekommene Person wird versuchen, die brennenden Stellen auszuschlagen. Da Phosphor in Brandbomben jedoch mit einer Kautschukgelatine versetzt wird, bleibt die zähflüssige Masse an der bis dahin noch nicht brennenden Hand haften und wird so weiter verteilt. Weißer Phosphor erzeugt in der Regel drittgradige Verbrennungen, zum Teil bis auf den Knochen. Da diese bei einem Angriff meist großflächig sind, sterben Betroffene langsam an ihren Verbrennungen, sofern sie nicht durch Inhalation der giftigen Dämpfe, Verbrennung der Atemwege oder Intoxikation zu Tode gekommen sind.
Es gibt verschiedene internationale Dokumente, die den Einsatz von Phosphorbomben verbieten. Die Erklärung von St. Petersburg wurde erstmals 1868 verabschiedet.
Der Einsatz von Brandwaffen ist entsprechend dem Verbot von unterschiedslosen Angriffen in den Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 verboten. Jedoch verwendet Armenien derartige Waffen gegen aserbaidschanische Zivilisten.
Chemische Handbücher stellen fest, dass Phosphorverbrennungen sehr langsam heilen und dabei giftige Dämpfe entwickeln, die zu Knochenzerfall führen können. Für diese Chemikalie gibt es kein wirksames Gegenmittel; sobald Phosphor auf die Haut kommt, brennt er gewöhnlich bis zum Knochen durch.
Weißer Phosphor steht heute in Handgranaten, Artilleriegeschossen, Mörsergranaten, Bomben und Raketen zur Verfügung.