Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Ruben Vardanyan beantragt Vernehmung von Paschinjan, OSZE- und IKRK-Vertretern VIDEO

Baku, 16. September, AZERTAC

Der Strafprozess gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, dem unter anderem Terrorismus, Folter, Söldnertätigkeit und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan vorgeworfen werden, wurde am 16. September fortgesetzt.

Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.

Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.

Im Anschluss wandte sich der Angeklagte Ruben Vardanyan an das Gericht und erklärte, dass er mehrere Anträge habe.

Zunächst beantragte der Angeklagte beim Gericht die Vernehmung bestimmter Personen im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren, darunter des Premierministers der Republik Armenien, Nikol Paschinjan, der Mitglieder der Minsk- Gruppe der OSZE sowie der Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Aserbaidschan.

Der Verteidiger Avraam Berman unterstützte diesen Antrag.

Vusal Aliyev, leitender Assistent des Generalstaatsanwalts, und Nasir Bayramov, Abteilungsleiter der Abteilung für die Vertretung der öffentlichen Anklage bei der Generalstaatsanwaltschaft, äußerten sich zum Antrag. Sie erklärten, dass die vom Angeklagten zur Vernehmung vorgeschlagenen Personen in keinem Zusammenhang mit den zur Verhandlung stehenden Anklagepunkten stünden. Außerdem wurde die Liste der Beweismittel, die im Verfahren untersucht werden sollen, sowie die Reihenfolge ihrer Prüfung bereits – auch mit Beteiligung der Verteidigung – festgelegt. Zurzeit werden die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise geprüft. Aus diesem Grund beantragten die Vertreter der Anklage, den Antrag unbehandelt zu lassen.

Auch die im Verfahren anwesenden Geschädigten beantragten beim Gericht die Ablehnung des Antrags.

Nach interner Beratung erklärte das Richterkollegium, dass bereits eine Entscheidung über die Reihenfolge der Beweisaufnahme getroffen worden sei und dass bei der Entscheidungsfindung auch die Stellungnahme der Verteidigung berücksichtigt wurde. Daher werde der Antrag unbehandelt gelassen. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten und seinem Verteidiger mitgeteilt, dass es möglich sei, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stellen.

Im Anschluss reichte Ruben Vardanyan einen weiteren Antrag ein. Darin führte er an, dass er kein Militärangehöriger sei und deshalb mit der Verhandlung seines Falls durch ein Militärgericht nicht einverstanden sei.

Der Verteidiger unterstützte auch diesen Antrag.

Tugay Rahimli, Sonderbeauftragter des Generalstaatsanwalts, äußerte sich zu dem Antrag und erklärte, dass einige der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten militärische Verbrechen seien, weshalb der Fall vor einem Militärgericht verhandelt werde. Aus diesem Grund beantragte die Anklage die Ablehnung des Antrags.

Auch die Geschädigten im Verfahren forderten die Ablehnung des Antrags.

Der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev wies darauf hin, dass dieses Thema bereits in der vorbereitenden Sitzung des Gerichts behandelt worden sei und die Verfahrensbeteiligten, einschließlich des Angeklagten und seines Verteidigers, über die Zuständigkeit des Gerichts umfassend informiert worden seien. Zudem wies er darauf hin, dass einige der dem Angeklagten vorgeworfenen Taten gemäß dem Strafprozessgesetzbuch der Republik Aserbaidschan als militärische Straftaten gelten, weshalb die Zuständigkeit des Militärgerichts gegeben sei. Der Antrag wurde daher abgelehnt.

In einem weiteren Antrag beantragte Ruben Vardanyan gemeinsam mit seinem Verteidiger Einsicht in die gerichtlichen Entscheidungen zu den in früheren Verhandlungen gestellten Anträgen und forderte die Übergabe von Auszügen dieser Beschlüsse.

Der Verteidiger beantragte die Genehmigung.

Der vorsitzende Richter erklärte, dass dem Angeklagten bereits zuvor die Möglichkeit zur Einsicht in die Protokolle der Gerichtsverhandlungen und die Beschlüsse zu seinen Anträgen gewährt worden sei und dass diese Möglichkeit auch weiterhin bestehe.

In einem weiteren Antrag äußerte der Angeklagte seine Ablehnung gegenüber der gegen ihn erhobenen Anklage wegen „illegalen Überschreitens der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan“. Außerdem beantragte er die Vernehmung der ehemaligen Kommandeure des russischen Friedenskontingents, das einst in Karabach stationiert war.

Der Verteidiger Avraam Berman unterstützte den Antrag.

Der vorsitzende Richter Zeynal Agayev erklärte, dass das Gerichtsverfahren derzeit noch andauere und die rechtliche Bewertung der Anklagepunkte gegen den Angeklagten erst am Ende der Hauptverhandlung erfolgen werde. Außerdem merkte er an, dass die ehemaligen Kommandeure des russischen Friedenskontingents keinen Bezug zum vorliegenden Strafverfahren hätten. Aus diesem Grund wurde auch dieser Antrag unbehandelt gelassen, wobei dem Angeklagten und seinem Verteidiger erklärt wurde, dass eine erneute Antragstellung möglich sei.

Anschließend sagten Opfer und rechtliche Nachfolger von Geschädigten aus, die infolge der aggressiven Kriegspolitik und Besatzung durch Armenien Straftaten erlitten hatten.

Der Anwalt von Ruben Vardanyan hat im Verlauf des Gerichtsverfahrens darum gebeten, ihm die Möglichkeit zu geben, ein vertrauliches Gespräch mit dem Angeklagten zu führen. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben.

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 23. September angesetzt.

Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.

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