Verteidiger von Angeklagten im Prozess gegen armenische Staatsbürger halten ihre Plädoyers VIDEO
Baku, 4. Dezember, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen setzte sich am 4. Dezember fort, wie AZERTAC berichtete.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Die Gerichtsverhandlung wurde mit den Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten fortgesetzt.
Agschin Mammadli, Verteidiger des Angeklagten Davit Ishkhanyan, sagte in seinem Plädoyer, dass es die Aufgabe des Gerichts sei, nicht nur die im Anklageakt aufgeführten Punkte zu prüfen, sondern auch das Prinzip der Gerechtigkeit, die Rechtsstaatlichkeit und die Unschuldsvermutung zu gewährleisten. Nach der geltenden Gesetzgebung sowie nach den Anforderungen des Strafgesetzbuches dürfe ein Urteil nur auf eindeutigen und zweifelsfreien Beweisen beruhen.
Er bat das Gericht, Davit Ishkhanyan freizusprechen.
Auch Eltschin Amirov, ein weiterer Verteidiger von D. Ishkhanyan, bat das Gericht um einen Freispruch für seinen Mandanten.
Vafa Mehdiyeva, Verteidigerin des Angeklagten Levon Balayan, erklärte unter Bezugnahme auf die Aussage ihres Mandanten, dass er in den Jahren 1995–1998 als Soldat in militärischen Einheiten in Schuscha, Khankendi und Chodschali gedient habe, deren Nummern er nicht mehr erinnere. In dieser Zeit sei ihm eine Maschinenpistole des Typs „AKS-74“ überlassen worden.
Die Anwältin sagte, dass die Handlungen ihres Mandanten keine Merkmale einer Straftat aufwiesen, und bat das Gericht um einen Freispruch.
Auch der weitere Verteidiger von L. Balayan, Sagi Mammadov, bat um einen Freispruch für seinen Mandanten.
Nizami Aliyev, Verteidiger des Angeklagten Davit Allahverdiyan, erklärte, dass sein Mandant sich in den erhobenen Anklagepunkten nicht schuldig fühle. Er sagte, dass die gegen D. Allahverdiyan vorgelegten Beweise unbegründet und nicht stichhaltig seien. Der Verteidiger bat das Gericht um einen Freispruch.
Auch sein weiterer Verteidiger, Elmaddin Mammadov, schloss sich den zuvor vorgetragenen Argumenten an.
Natig Mustafayev, Anwalt des Angeklagten Erik Gazaryan, sagte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant sich nicht schuldig fühle und seine Waffe abgegeben sowie sich freiwillig den Streitkräften Aserbaidschans gestellt habe. Er bat das Gericht um einen Freispruch für E. Gazaryan.
Elnaz Samadova, Verteidigerin des Angeklagten Melikset Pashayan, erklärte, dass ihr Mandant an keinen aktiven Kampfhandlungen teilgenommen habe. Die Anwältin führte aus, dass die gegen M. Pashayan erhobenen Anklagen nicht bestätigt würden und er deshalb freigesprochen werden müsse. Sie bat das Gericht, M. Pashayan freizusprechen.
Ogtay Madatov und Khayyam Asgarov, Verteidiger des Angeklagten Melikset Pashayan, erklärten, dass ihr Mandant sich nicht schuldig fühle, und baten das Gericht, ein gerechtes Urteil zu fällen.
Nigar Mirbabayeva, Verteidigerin des Angeklagten Bako Sahakjan, führte aus, dass ihr Mandant im rückwärtigen Dienst gearbeitet hat und als Zivilperson tätig gewesen sei. Zu seinen Aufgaben hätten die Verteilung von Lebensmitteln und Kleidung sowie die Organisation der Versorgung mit Medikamenten gehört.
Die Anwältin sagte, dass er weder an der Planung eines Angriffskrieges beteiligt noch an Operationen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt gewesen sei; seine Tätigkeit habe überwiegend humanitären Charakter getragen.
N. Mirbabayeva erklärte, dass die Handlungen von B. Sahakjan den Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten nicht überschritten hätten und er keine Straftat begehen wollte. Die Anwältin sagte: „Dieser Mensch ist kein Verbrecher, sondern ein lebender Zeuge einer tragischen Zeit.“
Sie erklärte, dass gemäß den Artikeln 42.2.3 und 42.2.4 der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan die von der Anklage vorgelegten Beweise nicht ausreichen, um die Schuld von Bako Sahakjan nachzuweisen. Da seine Beteiligung an den angeklagten Straftaten nicht bewiesen sei, wäre ein Freispruch die einzige gerechte und rechtskonforme Entscheidung.
Auch seine weitere Verteidigerin, Gulara Ismayilova, bat um einen Freispruch.
Raschadat Akhundov, Verteidiger des Angeklagten Garik Martirosyan, erklärte, dass sein Mandant sich in seiner Aussage nicht schuldig bekannt habe. Der Anwalt sagte, dass keine Beweise vorlägen, die G. Martirosyan mit einer kriminellen Vereinigung in Verbindung brächten. Er habe als einfacher Soldat in einer „militärischen Einheit“ gedient und sei später gegen monatliche Bezahlung zum Postendienst eingeteilt worden. Der Verteidiger bat das Gericht, ein gerechtes Urteil zu fällen.
Javid Rzazade, Verteidiger des Angeklagten Arayik Harutyunyan, erklärte, dass er mit den gegen seinen Mandanten erhobenen Anklagen nicht einverstanden sei.
Der Anwalt sprach auch über den Raketenbeschuss von Ganja während des 44-tägigen Krieges im Jahr 2020. Er sagte, dass die entsprechenden Entscheidungen (den Beschuss von Ganja und anderen Städten betrifft – Red.) nicht von dem Angeklagten getroffen worden seien; aus den Ermittlungsakten und den tatsächlichen Umständen des Falls gehe eindeutig hervor, dass diese Raketen auf Befehl der armenischen Führung vom Territorium Armeniens abgefeuert worden seien.
Der Anwalt führte weiter aus, dass die „Armee“ des sogenannten Regimes den armenischen Streitkräften unterstanden habe und dieser Umstand von der Anklage nicht bestritten worden sei, sowie dass die Langstreckenraketen sich nicht auf den ehemals besetzten Gebieten, sondern in Armenien befunden hätten.
Anar Mammadov, Verteidiger von A. Harutyunyan, erklärte, dass die gegen seinen Mandanten erhobenen Anklagen nicht bewiesen seien.
Er sagte, dass das Verhalten von A. Harutyunyan keinen Straftatbestand erfülle, und bat das Gericht um einen Freispruch.
Der Gerichtsprozess wird am 11. Dezember fortgesetzt.
Fünfzehn Angeklagte armenischer Herkunft werden in dem Strafverfahren im Zusammenhang mit zahlreichen Straftaten angeklagt, die im Rahmen des von dem armenischen Staat geführten Angriffskrieges auf das Territorium Aserbaidschans begangen wurden, darunter die bereits erwähnte kriminelle Vereinigung, unter Verletzung innerstaatlicher und internationaler Rechtsnormen. Diese Verbrechen wurden mit dem Ziel der militärischen Aggression gegen Aserbaidschan verübt und unter direkter Führung und Beteiligung des armenischen Staates, seiner Staatsinstitutionen, seiner Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durch schriftliche und mündliche Weisungen, Anordnungen und Richtlinien; durch materielle, technische und personelle Unterstützung; zentralisierte Steuerung; sowie unter strenger Kontrolle und unter Führung und direkter oder indirekter Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles und anderen.