Molekulare Kampfmaschinen gegen den Hirntumor
Baku, den 5. März (AZERTAG). Viren können Krebszellen zerstören. Nun erhalten Patienten in Heidelberg diese neue Therapie. Ein erster Betroffener wurde jetzt aus Klinik entlassen.
Viren gelten für gewöhnlich als heimtückische Krankheitserreger. Die parasitären Moleküle bestehen aus nicht mehr als einer Handvoll Gene. Auf das biologisch Unverzichtbare reduziert und von der Selektion auf höchste Effizienz getrimmt, verfolgen sie nur ein Ziel: sich selbst in bestimmten Zellen ihres Wirtes zu vermehren.
Dazu klinken sie sich nach einer Infektion geschickt in das zelluläre Wechselspiel zwischen Information und Funktion ein und zwingen geeigneten Wirtszellen ihr Programm zu Synthese von neuen Virusmolekülen auf. Für die befallenen Zellen endet das meist tödlich.
Genau diese kompromisslosen und präzisen Eigenschaften machen bestimmte Viren als Instrumente für die Medizin interessant. Ihr Einsatzziel sind jedoch nicht gesunde Zellen. Die molekularen Kampfmaschinen sollen Krebszellen den Garaus machen.
Nur für Rückfall-Patienten. Bei der Umsetzung des Plans steht die Forschung noch am Anfang. Einen entscheidenden Schritt zu einer Therapie haben jetzt Wissenschaftler an der Neurochirurgischen Universitätsklinik Heidelberg unternommen. Erstmals in Europa werden dort Patienten, die an einem aggressiven Gehirntumor - dem sogenannten Glioblastom - erkrankt sind, mit Krebszellen zerstörenden Viren behandelt.
Die klinische Studie untersucht zunächst die Sicherheit des neuartigen Ansatzes. Deshalb sind bisher nur Patienten eingeschlossen, die nach Operation, Strahlen- oder Chemotherapie einen Rückfall erlitten haben und bei denen die herkömmliche Therapie versagt hat.
Zum Einsatz kommen Parvoviren vom Stamm H1. Sie sind nur 20 Millionstel Millimeter groß und gehören zu den kleinsten bekannten Viren. Die winzigen Molekülpartikelchen können die sogenannte Blut-Hirn-Schranke überwinden, ein biologischer Schutzmechanismus, der im Blut zirkulierende Fremdstoffe aus dem Gehirn fernhält, aber auch Medikamenten den Zutritt verwehrt.