Präsident Aliyev legt zuständige Behörden für UN-Konvention gegen Cyberkriminalität fest
Baku, 23. Februar, AZERTAC
Präsident Ilham Aliyev hat die zuständigen nationalen Behörden zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Cyberkriminalität bestimmt. Das teilte die amtliche Nachrichtenagentur AZERTAC am Montag mit.
Demnach unterzeichnete das Staatsoberhaupt das Gesetz zur Bestätigung der Konvention der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität unter Berücksichtigung entsprechender Erklärungen und Vorbehalte Aserbaidschans.
Im Rahmen der Konvention wird der Staatssicherheitsdienst Aserbaidschans als zentrale Behörde für die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Ersuchen um gegenseitige Rechtshilfe in Fällen von Cyberkriminalität fungieren. Er übernimmt zudem die Aufgaben einer rund um die Uhr erreichbaren 24/7-Kontaktstelle sowie die Koordinierung konkreter Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten.
Für die Übermittlung und Entgegennahme von Auslieferungsersuchen oder Anträgen auf vorläufige Festnahme ist das Justizministerium zuständig.
Die UN-Konvention gegen Cyberkriminalität war am 24. Dezember 2024 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Sie gilt als erstes rechtsverbindliches internationales Instrument, das einen globalen Rahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität schafft. Nach Angaben aus Baku soll die Ratifizierung die Arbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden stärken, internationale Verfahren zu elektronischen Beweismitteln regeln und die Effektivität grenzüberschreitender Ermittlungen erhöhen.