Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Prozess gegen Personen, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt VIDEO

Baku, 14. März, AZERTAC

Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Freitag, dem 14. März, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.

Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) statt. Jedem der Angeklagten wurde ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.

An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, eine Gruppe von Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.

Zunächst wurden den Angeklagten Fragen von den Staatsanwälten gestellt.

Man befragte sie über ihre Funktionen und Aufgaben im Bestande von krimineller Vereinigung, sowie über eine gewaltsame Übernahme der Macht in der früher von Armenien besetzten Region Karabach, einschließlich der administrativen Einteilung des sogenannten Regimes, das von Armenien unterstützt wurde und unter dessen Kontrolle tätig war. Man stellt ihnen Fragen auch über die Ernennung und Abberufung von verschiedenen Amtsträgern, die in Umlauf befindlichen Währungen, die internationalen und nationalen Bankgeschäfte, den Import und Export von Waren, die illegale wirtschaftliche Tätigkeit des sogenannten Regimes und die Angabe des Produktionsortes auf Waren, die in diesem Zusammenhang hergestellt wurden, sowie Fragen zu Zollangelegenheiten, der Ausstellung von Visa und Genehmigungen für Reisen in die vom sogenannten Regime kontrollierten Gebiete, zu den Staatsangehörigkeiten der armenischen Bewohner und den zuständigen Institutionen, die Personalausweise ausstellten, der Methode der Mittelbeschaffung für das Budget, und der Rolle und Beteiligung des armenischen Staates und seiner Institutionen, der Streitkräfte und hochrangiger Beamter an diesen Prozessen.

Zunächst stellten die Staatsanwälte Fragen an den Angeklagten Bako Sahakjan. Während er auf die Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev antwortete, gestand Sahakjan, dass das “Budget“ des sogenannten Regimes durch Gelder aus Armenien gebildet wurde. Er erklärte, dass diese Mittel jährlich bereitgestellt wurden und aus “Krediten“ aus Armenien sowie persönlichen Einkünften stammten. Darüber hinaus sagte er, dass jährlich Mittel gesammelt wurden, die durch Wohltätigkeitsorganisationen aus vielen Ländern bereitgestellt werden konnten.

Der Angeklagte gestand, dass, obwohl die Mittel aus Armenien als “zinsfreie Kredite“ bezeichnet wurden, diese Gelder nie zurückgezahlt wurden, da dies “unlogisch“ war, da die eigenen Ressourcen nicht ausreichten, um die Bedürfnisse zu decken. Er gab ebenfalls zu, dass Produkte, die in den von Aserbaidschan einst besetzten Gebieten produziert wurden, unter dem Namen “armenische Produkte“ in andere Länder verkauft wurden.

Sahakjan gab an, dass während der Besatzungszeit armenische Staatsbürger in Karabach Immobilien kaufen konnten, ebenso wie armenische Einwohner in Karabach, die in Armenien als Staatsbürger des Landes galten und dort von verschiedenen Rechten Gebrauch machen konnten. „Armenien galt für uns nicht als ausländisches Land“, sagte er.

Er erklärte weiter, dass die “Armee“ des sogenannten Regimes die größte bewaffnete Einheit des Regimes war und dass die Ernennungen von “Verteidigungsministern“ und “Generalstabschefs“ durch den Präsidenten Armeniens auf Vorschlag des armenischen Verteidigungsministeriums vorgenommen wurden. Sahakjan sagte zudem, dass er sich nicht in diese Entscheidungen einmischte, aber sie seien nicht geheim gewesen.

Der Angeklagte erklärte weiter, dass alle militärischen Ausgaben und Gehälter direkt aus dem armenischen Staatsbudget finanziert wurden und keine Verbindung zu den “Krediten“ des Regimes hatten.

Er antwortete auch auf Fragen bezüglich des Einsatzes von “Iskander M“, “ Tochka U“ und anderer zerstörerischer Waffen und erklärte, dass solche Waffen während seiner Amtszeit als “Präsident“ (2007–2020) nicht nach Karabach eingeführt wurden.

Angesichts der Bedeutung dieser Waffen hätte der “Armeekommandeur“ mir Informationen darüber geben müssen, falls sie uns zur Verfügung gestellt worden wären, obwohl der “Leiter“ der “Verteidigungsbehörden“ nicht verpflichtet war, dem “Präsidenten“ des sogenannten Regimes Bericht zu erstatten, fügte der Angeklagte hinzu.

Sahakjan erklärte bezüglich des Einsatzes der genannten Waffen gegen zivile Objekte in Aserbaidschan und wer den Befehl dafür gegeben hatte: „Ich kann sagen, dass diese Artillerieangriffe nicht vom Gebiet von Karabach aus durchgeführt wurden.

Der Angeklagte Arayik Harutyunyan antwortete auf die Fragen vom stellvertretenden Staatsanwalt für Sonderaufgaben Tughay Rahimli und erklärte, dass Produkte, die in den von Aserbaidschan besetzten Gebieten hergestellt wurden, durch Armenien ins Ausland exportiert und mit der Aufschrift „Made in Armenia“ versehen wurden. Er fügte hinzu: „Weil Karabach weder das Recht noch die Möglichkeiten hatte, “Export“ zu betreiben. Die “Exportgüter“ waren nicht zahlreich. Nur wenige Unternehmen waren mit dem “Export“ beschäftigt. Diese Unternehmen wurden in Armenien registriert, als Filialen oder Tochterunternehmen. Denn der einzige Weg für Zertifizierung und andere Dokumentationsprozesse war dieser. In der letzten Phase wurde dieses Produkt aus Armenien exportiert oder an ein in Armenien registriertes Unternehmen übertragen, das es dort verarbeitete.

Der Angeklagte erklärte, dass das “Bankensystem“ des selbsternannten Regimes vom Zentralbank Armeniens verwaltet wurde. Karabach hatte weder eine eigene Währung noch ein eigenes Bankensystem.

A. Harutyunyan sagte zudem, dass während der Besatzungszeit Staatsbürger Armeniens in dem sogenannten Regime Ministerposten übernehmen konnten. Er sprach auch über die Finanzierung des “Militärs“ des Regimes und erklärte: „Die Finanzierung des Militärs kam eindeutig aus Armenien. Das “Militär“ wurde aus dem Budget des Verteidigungsministeriums Armeniens finanziert. Darüber hinaus wurden alle Ernennungen von hochrangigen Persönlichkeiten des armenischen Verteidigungsministeriums durchgeführt. Der “Kommandeur“ der “Verteidigungsarmee“ wurde gleichzeitig als “Verteidigungsminister“ bezeichnet. Wenn wir geheime Entscheidungen bezüglich der Ernennungen trafen, gaben wir bekannt, dass dieser Befehl angeblich von uns erteilt wurde. Die Ausführung dieses Befehls konnte jedoch besser Levon Mnatsakanyan erklären. Wir sagten nur, dass wir den “Verteidigungsminister“ ernannt haben.“

Die “Armee von Karabach“ wurde als ein Teil der armenischen Streitkräfte betrachtet. Nach meiner Vorstellung wurden die Entscheidungen in einer hierarchischen Reihenfolge vom Chef des Generalstabs bis zu den unteren Ebenen getroffen. All diese Vorgänge erfolgten gemäß vertraulichen Verfahren. Ich bin nicht mit ihnen vertraut. Ich denke, dass Mnatsakanyan genauere Antworten darauf geben kann. Der Chef der Streitkräfte war der Chef des Generalstabs Armeniens, sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten. Der Verteidigungsminister hatte in Armenien auch mehrere Funktionen. Ich weiß nicht, wer welche Befugnisse hatte, aber der Hauptverantwortliche war der Chef des Generalstabs. Nicht nur Waffen und Munition, sondern die gesamte Versorgung wurde vom Verteidigungsministerium Armeniens organisiert, also alles.

Er gab an, dass er die genaue Zahl der armenischen Soldaten in den von Aserbaidschan besetzten Gebieten nicht wusste, aber dass die Mehrheit von ihnen armenische Militärs waren.

A. Harutyunyan sprach auch über seine Wahl zum “Präsidenten“ des sogenannten Regimes: „Ich habe dieses “Amt“ Ende Mai 2020 übernommen. Es war die aktivste Phase der Corona-Pandemie. Im Juni fand in Armenien eine gemeinsame Sitzung des Sicherheitsrates statt. Dort habe ich den Präsidenten und den Premierminister der Republik Armenien getroffen, und wir sprachen über die politische Situation, insbesondere über den Verhandlungsprozess. Aus den Verhandlungen habe ich verstanden, dass die armenische Armee nicht auf langfristige militärische Operationen vorbereitet war. Ende August, als der Premierminister der Republik Armenien nach Karabach kam, empfing ich ihn.“

Er sprach auch über den Raketenangriff auf die zivile Infrastruktur und die Zivilbevölkerung in der Stadt Ganja: „Ich habe vom Chef des Generalstabs der armenischen Streitkräfte, Onik Gasparyan, darüber informiert bekommen. Zu Beginn teilte er mir mit, dass der Flughafen in Ganja angegriffen wurde. Danach hatte ich keinen Kontakt mehr zu ihm.

A. Harutyunyan sprach auch über Ruben Vardanyan, einen Staatsbürger Armeniens, der derzeit in Aserbaidschan vor Gericht steht. Er sagte, dass er Vardanyan sehr gut kenne: „Ich kenne Ruben Vardanyan seit 2005. Ich habe ihn mehrfach getroffen. Das letzte Treffen sollte im August, September oder Oktober 2023 stattgefunden haben. Er war für eine Zeit von anderthalb bis drei Monaten “Staatsminister“.

Die nächste Sitzung wurde für den 17. März angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.

Fünfzehn Personen armenischer Herkunft sind werden wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt, die im Zuge eines Aggressionskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.

Diese fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).

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