Berufungsgericht prüft Anträge der Angeklagten zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger
Baku, 3. Juli, AZERTAC
Am 3. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn wurde vor Gericht bekannt gegeben, dass die schriftlichen Anmerkungen des Angeklagten Davit Ishkhanyan beim Gericht eingereicht worden seien. Die Anmerkungen seien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersetzt worden. Kopien seien dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten ausgehändigt und zu den Verfahrensakten genommen worden.
Anschließend erklärten die Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass gemäß Artikel 51.7 der Strafprozessordnung schriftliche Anmerkungen zum Sitzungsprotokoll vom Gericht geprüft werden müssten. Sofern sie als begründet angesehen würden, seien sie zu bestätigen; andernfalls sei ihre Zurückweisung zu beschließen. Die Anklagevertretung führte aus, dass die von der Verteidigung geltend gemachten Widersprüche zwischen dem Protokoll und der Audioaufzeichnung bestätigt werden müssten, sofern sie durch die Audioaufzeichnung nachgewiesen würden. Andernfalls seien die Anmerkungen zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine Entscheidung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Vertreter der Geschädigten unterstützten die Position der Anklage zu den Anmerkungen zum Sitzungsprotokoll und erklärten, in dieser Frage dieselbe Auffassung zu vertreten.
Anschließend zog sich das Richterkollegium zur Beratung über die Frage der Anmerkungen zu den Sitzungsprotokollen zurück.
Nach der Rückkehr aus der Beratung beschloss das Richterkollegium, die betreffenden Anmerkungen zu bestätigen und zu den Verfahrensakten zu nehmen. Zugleich wurde festgestellt, dass im Inhalt der Protokolle keine Unstimmigkeiten festgestellt worden seien.
Vor diesem Hintergrund erachtete das Gericht die Aufnahme der Anmerkungen der Verteidigung in die Verfahrensakten als rechtmäßig und begründet.
Der Angeklagte Levon Mnatsakanyan erklärte daraufhin, einen Antrag stellen zu wollen. Der Vorsitzende Richter erwiderte, dass ihm hierfür zu gegebener Zeit die entsprechende Möglichkeit eingeräumt werde.
Anschließend bedankte sich Davit Ishkhanyan für die getroffene Entscheidung.
Er bekräftigte zudem erneut, wie bereits in der vorangegangenen Verhandlung, dass er sich nicht schuldig fühle.
Danach erklärte der Verteidiger von David Babayan vor Gericht, die von seinem Mandanten eingelegte Berufung sei vollumfänglich begründet.
Er beantragte die Aufhebung des gegen D. Babayan ergangenen Urteils sowie den Erlass eines Freispruchs.
Nach einer Unterbrechung wurde der Antrag des Angeklagten Davit Ishkhanyan über seinen Verteidiger dem Dolmetscher übergeben.
Anschließend erklärte der Angeklagte D. Babayan, dass er sich hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte nicht schuldig bekenne.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 7. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.