Berufungsgericht schließt Anhörung zu den Berufungsanträgen armenischer Staatsbürger ab
Baku, 28. Juli, AZERTAC
Am 28. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn der Verhandlung wurde bekannt gegeben, dass Vertreter des Büros der Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsperson) der Republik Aserbaidschan den Prozess als Beobachter verfolgten.
Anschließend hielten die Staatsanwälte ihre Schlussvorträge. Sie erklärten, die im Verfahren geprüften Beweise bestätigten die Beteiligung mehrerer Angeklagter an der Besetzung aserbaidschanischer Gebiete, an illegalen bewaffneten Formationen sowie an einem Angriffskrieg gegen Aserbaidschan. Die Berufungen seien unbegründet, während das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts im Einklang mit dem nationalen und internationalen Recht stehe.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufungen zurückzuweisen und das Urteil des Militärgerichts Baku unverändert aufrechtzuerhalten.
Nach Abschluss der Schlussvorträge erhielten die Verteidiger und Angeklagten Gelegenheit zur Erwiderung. Die Verteidigung von Bako Sahakjan beantragte einen Freispruch, während Sahakjan selbst erklärte, sein Erwiderungsrecht in der nächsten Verhandlung ausüben zu wollen. Auch die Verteidigung von Arayik Harutjunjan beantragte einen Freispruch. Harutjunjan wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 31. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.