Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Erklärung

der Abgeordneten an der erweiterten Sitzung des Ausschusses für internationale und interparlamentarische Beziehungen des Parlaments der Republik Aserbaidschan zu der Resolution des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015

Wir, die an der erweiterten Sitzung des Ausschusses für internationale und interparlamentarische Beziehungen teilnehmenden Abgeordneten des Parlaments der Republik Aserbaidschan halten die Resolution des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 über die Menschenrechtslage in Aserbaidschan für ein voreingenommenes und der Wirklichkeit nicht entsprechendes Dokument, das ausschließlich dazu dienen soll, die Beziehungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan zu verschlechtern und das internationale Ansehen Aserbaidschans zu schädigen.

Wir lehnen diese, gegen unser Land gerichtete Handlung, die einen erkennbar böswilligen Charakter aufweist, ab.

Es ist uns durchaus bewusst, dass in letzter Zeit eine gezielte Kampagne in Deutschland gegen Aserbaidschan geführt wird. Dies ist zum einen auf den Lobbyismus der Armenier in Deutschland zurückzuführen aber auch auf die „Angelegenheit Strässer“, die die bilateralen Beziehungen bereits in der Vergangenheit belastet hat. Dies hat zu einer gewissen negativen und rachsüchtigen Einstellung gewisser politscher Kreise Deutschlands zu Aserbaidschan geführt.

Das Parlament Aserbaidschans hat bereits mehrfach in der Vergangenheit erklärt und erklärt auch heute, dass solche Verleumdungskampagnen Aserbaidschan nicht vom Wege des demokratischen Staatsaufbaus, der auf der Achtung der Menschenrechte und Freiheiten beruht, abbringen kann. Trotz vieler Hindernisse, Druck und Drohungen setzt sich Aserbaidschan für die Werte der Demokratie ein und ist diesen Prinzipien treu.

Die Gründung von demokratischen Einrichtungen und anderen Institutionen der Zivilgesellschaft sind ein Beleg dafür, dass Menschenrechte, Meinungs- und Informationsfreiheiten in Aserbaidschan gefestigt werden und das Land auf dem Wege der Demokratie sicher voranschreiten will.

Um dies zu gewährleisten, verabschiedete der Präsident der Republik Aserbaidschan Ilham Aliyev am 27. Dezember 2011 ein „Nationales Aktionsprogramm für einen effektiveren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, um Menschenrechte und Freiheiten in vollem Maße zu schützen.

Die Behauptung, dass das zu Rechenschaft ziehen bestimmter Personen, denen konkrete Verbrechen und Vergehen zu Last gelegt werden eine fortwährende Verletzung der Menschenrechte darstelle, allein weil sich unter den Beschuldigten Rechtsanwälte, Menschenrechtler, Journalisten oder Blogger befinden würden, halten wir für einseitig und in keiner Weise objektiv.

Wir weisen darauf hin, dass auch in Deutschland keine Institutionen einschließlich der Exekutiven, den Gerichten Anweisungen zur Freilassung von Tätern geben dürfen. Das ist das Grundprinzip eines jeden Rechtsstaates.

Es gibt in Aserbaidschan einen effektiven Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten. Personen, die mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof zu wenden.

Dass im Parlament eines großen Landes wie Deutschland über Menschenrechte und Freiheiten in Aserbaidschan allein auf der Grundlage fragwürdiger und falscher Informationen debattiert wird, offenbart eine nicht freundliche Stimmung gegenüber Aserbaidschan.

Heute werden alle Nichtregierungsorganisationen in Aserbaidschan ungeachtet ihrer politischen Ansichten und Weltanschauungen durch den Staat nicht nur unterstützt, sondern es werden für ihre gewöhnlichen Tätigkeiten die notwendigen Voraussetzungen durch Aserbaidschan geschaffen. Die Nichtregierungsorganisationen als Bestandteil der Zivilgesellschaft beteiligen sich dadurch aktiv an dem demokratischen Staatsaufbau.

Auch der Verweis auf die Verletzung der Glaubensfreiheiten in Aserbaidschan durch den Bundestag ist völlig unbegründet und in keiner Weise nachvollziehbar. Aserbaidschan ist ein Land, in dem sich westliche mit den östlichen Werten verbinden und die islamische, christliche und jüdische Kultur harmonisch koexistieren und kooperieren. In allen Etappen seiner Geschichte war das aserbaidschanische Volk ein Vorbild für Toleranz. Anders als in Deutschland hat Aserbaidschan auf Ebene der Regierung nicht auf das Prinzip der Multikulturalität verzichtet. In Aserbaidschan haben die Vertreter verschiedener Völker und Minderheiten die Möglichkeit, in einer freundschaftlichen und brüderlichen Atmosphäre zu leben.

Eine Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Herkunft ist der Mentalität in Aserbaidschan fremd und nicht Bestandteil der Lebensrealität der Aserbaidschaner. Es ist sehr erstaunlich, dass einige Abgeordnete des Bundestages, die nun Aserbaidschan über Demokratie belehren wollen, gerade in diesem Punkt Aserbaidschan kritisieren und zugleich Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie, Antisemitismus und eine übermäßige Gewaltanwendung der Polizei in Deutschland verschweigen.

In Aserbaidschan gibt es keine Einschränkungen für die Tätigkeit der religiösen Gemeinden. Alle religiösen Organisationen und Gemeinden, einschließlich der christlichen Gemeinden, wurden in der Vergangenheit und werden auch heute von dem Staat uneingeschränkt registriert. Nur diejenigen Gemeinden, die selbst in EU-Staaten keine Registrierung erhalten, sind hierbei ausgenommen. Die Behauptungen, die die Resolution des Deutschen Bundestages über die religiösen Gemeinden in Aserbaidschan enthält, sind ein schlichter Ausdruck einer falsch verstandenen christlichen Solidarität bestimmter Personen und Gruppen, die im Bundestag vertreten sind.

Uns ist bewusst, dass Aserbaidschan in den letzten Jahren trotz der Tatsache, dass etwa 20% seines Staatsgebiets durch Armenien besetzt wurden und ungeachtet der Verletzung der Menschenrechte von mehr als 1 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen zu einem, der sich am dynamisch entwickeltesten Staaten der Welt gehört und eine unabhängige Außenpolitik führt, auch wenn die Steigerung des Wohlergehens des aserbaidschanischen Volkes und die anderen Erfolge Aserbaidschans nicht allen am Herzen liegen.

Die voreingenommene Aktion im Deutschen Bundestag gegen Aserbaidschan ausgerechnet zu den Eröffnungstagen der ersten Europäischen Spiele in Baku, welche auch als Sport- und Jugendfest in die Geschichte Europas eingehen werden, zeigt, dass bestimmten negativen Kräften jedes Mittel recht ist, um Aserbaidschan zu verleumden und von seinen Zielen abzubringen. Dieser manipulative Umgang mit Konzepten der Menschenrechte und Demokratie verletzt das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten und auch die allgemein anerkannten ethischen Normen der internationalen Beziehungen.

Zwar weist die Resolution des Deutschen Bundestages auf die Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete hin, doch vermeidet die Resolution jeglichen Hinweis darauf, dass Deutschland als Mitgliedstaat der OSZE-Minsk-Gruppe in der Beilegung des Konfliktes zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach keine wirksamen Schritte vornimmt und es sogar, wie einige andere europäische Staaten auch, vermeidet, den Aggressor beim Namen zu nennen. Dies ist ein weiterer Beleg für die Unaufrichtigkeit Deutschlands gegenüber Aserbaidschan.

Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit der Forderung an die aserbaidschanische Regierung, die entsprechenden Konsequenzen aus der Resolution des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 zu ziehen und als ersten Schritt, den anstehenden deutschen Delegationsbesuch nach Aserbaidschan auf höherer Ebene nicht zu empfangen.

Samad Seyidov

Ausschussvorsitzender

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