Oberstes Gericht kippt umstrittenes Völkermord-Gesetz
Baku, den 29. Februar (AZERTAG). Unter heftigem Protest der Türkei verabschiedete Frankreich ein Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt. Nach Ansicht des höchsten Gerichts des Landes verstößt es jedoch gegen die Meinungsfreiheit. Präsident Sarkozy will mit einem neuen Gesetz nachlegen.
Das französische Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten.
Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermords unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Er sieht für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermords eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Die Regierung hatte mit dem Abbruch der Beziehungen und mit einem Verbot französischer Firmenbeteiligungen im Land gedroht.
Ankara lobt den Richterspruch umgehend: Außenminister Ahmet Davutoglu sagte, die Regierung begrüße die Entscheidung der französischen Richter und werde nun prüfen, wirtschaftliche und politische Beziehungen mit Frankreich wieder aufzunehmen.
Der Verfassungsrat begründete sein Urteil damit, dass durch das Gesetz die Gefahr bestehe, dass jegliche Leugnung eines Völkermords, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Die Richter hoben dabei hervor, dass sie sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers einmischten.
Daher sei dies keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Zugleich verwies der Verfassungsrat mit Blick auf das französische Gesetz von 1990 zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht vom französischen Gesetzgeber, sondern international anerkannt worden sei.
Sarkozy will nachlegen: Doch auch Frankreichs Präsident Nicholas Sarkozy reagiert auf das Urteil. Er forderte die Regierung auf, eine neue Version des Gesetzes zu erarbeiten. Die Leugnung eines Genozids sei nicht tolerabel und müsse bestraft werden, hieß es in einem Statement Sarkozys.
Sarkozy, dem die Türkei vorgeworfen hatte, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben, hatte schon zuvor ein neues Gesetz für den Fall des Scheiterns angekündigt. Nach Ansicht der Türkei will sich Sarkozy durch das Gesetz die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern.
Beim Verfassungsrat waren Ende Januar zwei Anträge von jeweils mehr als 60 Parlamentariern verschiedenster Parteien eingegangen. Sie hielten das am 23. Januar verabschiedete Genozid-Gesetz für verfassungswidrig und sind damit der gleichen Auffassung wie die türkische Regierung. Auch die französischen Kritiker sahen in dem Gesetz einen Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
Das Oberste Gericht stimmte ihnen nun zu.