Oberstes US-Gericht verbietet Patente auf menschliche DNA
Baku, den 14. Juni (AZERTAG). Synthetische DNA kann patentiert werden, die natürliche DNA dagegen nicht. Das hat der US-amerikanische Supreme Court entschieden. Verhandelt wurde der Fall von Myriad Genetics, die Firma hatte sich zwei Brustkrebsgene patentieren lassen.
Das Oberste Gericht der USA hat in einer Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die menschliche DNA sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden könne, erklärte der Supreme Court am Donnerstag. Künstlich nachgeahmtes Erbgut, sogenannte cDNA, könne aber sehr wohl patentiert werden, „da es nicht von der Natur hergestellt wird“, erklärte das Gericht weiter. Die Entscheidung der neun Richter war einstimmig.
Sie entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte. Dies gab dem Unternehmen bislang die Möglichkeit, Tests für die Gene mit den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 exklusiv zu vermarkten.
Mutationen in diesen Genen können das Risiko für Brust- und Eierstockkrebs deutlich erhöhen. Angelina Jolie, die kürzlich öffentlich machte, dass sie ihre Brüste abnehmen ließ, trägt eine veränderte BRCA-Variante. Die Schauspielerin hatte geschrieben, dass ihr Brustkrebsrisiko deshalb bei 87 Prozent lag.
Teure Tests - Im Gerichtsverfahren warfen die Kläger dem Unternehmen unter anderem vor, die mehrere tausend Dollar teuren Tests seien für viele Patienten unerschwinglich. Zudem blockiere die Patentierung der Gene deren Erforschung durch andere Unternehmen oder Institutionen. Myriads Patente hätten noch bis 2015 Bestand gehabt.
In Europa hatte Myriad seine Monopolstellung auf die BRCA-Tests schon vor einigen Jahren verloren. Das Europäische Patentamt hatte die Verwertungsrechte nach Protesten von Medizinern und Wissenschaftlern modifiziert.
Das Urteil des Obersten US-Gerichts war mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auch auf zahlreiche andere Bereiche der Gentechnik und der Medizin haben dürfte. Patente wurden unter anderem auch im Zusammenhang mit anderen Krebskrankheiten sowie Alzheimer angemeldet.
Das Urteil kann als Kompromiss angesehen werden, da die Patentierung von cDNA möglich bleibt. Da sich einige von Myriads Patenten auf cDNA beziehen, können diese wahrscheinlich bestehen bleiben.