Territoriale Integrität Aserbaidschans sollt bedingungslos wiederhergestellt werden
Baku, den 2. April (AZERTAG). Die Position von Aserbaidschan zur Beilegung des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts um Bergkarabach ist ausdrücklich. Diese Haltung ist auf die historische Gerechtigkeit und zur gleichen Zeit auf das Völkerrecht zurückzuweisen. Die territoriale Integrität Aserbaidschans muß bedingungslos wiederhergestellt werden.
AZERTAG zufolge hat dies bei der Eröffnungsfeier des in der Siedlung Masazir des Stadtbezirks Apscheron von Baku neu gebauten Wohnviertels für 760 Flüchtlingsfamilien erklärt.
Der Präsident betonte, dass Berg-Karabach historisches und ursprüngliches Gebiet von Aserbaidschan ist. Alle Gelände, die derzeit unter armenischer Okkupation liegen, sind unsere historische Gebiete. Aserbaidschan wird seine territoriale Integrität wiederherstellen. Es gibt eine Menge von Faktoren für die Wiederherstellung der territorialen Integrität unseres Landes. Unter denen gibt es rechtliche, politische, historische und wirtschaftliche Faktoren.
Präsident Ilham Aliyev hat darauf hingewiesen, dass die territoriale Integrität Aserbaidschans von internationalen Organisationen anerkannt wird. Kein Land erkennt Berg-Karabach als unabhängige Struktur an. In allen Beschlüssen von internationalen Organisationen wird ausdrücklich betont, dass die territoriale Integrität Aserbaidschans wiederhergestellt werden muss. Das sind rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die Lösung diese Problems.
In der ersten Phase des Konflikts gab es zwischen Armenien und Aserbaidschan es eine Parität in den militärischen und wirtschaftlichen Bereichen. Aber wir waren in der Lage, um diese Parität zu ändern, sagte der Staatschef. Heute ist die Kluft sehr groß. Je diese Disparität größer ist, desto mehr laufen neue Botschaften von internationalen Organisationen und Ländern ein, die mit dieser Frage beschäftigt sind. Das Problem soll mit friedlichen Mitteln gelöst werden. Es gibt keinen anderen Weg, unterstrich der aserbaidschanische Staatschef.