Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Prozess im Fall von Ruben Vardanyan wird fortgesetzt VIDEO

Baku, 13. Februar, AZERTAC

Die Gerichtsverhandlung über Fall des armenischen Staatsbürgers Ruben Vardanyan wurde am Donnerstag, dem 13. Februar fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, die Folter angewendet, die Söldnertätigkeit ausgeübt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, sowie den Terrorismus finanziert zu haben.

Die Sitzung fand am Militärgericht in Baku im Gerichtsgebäude von Baku fand unter dem Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev und den Richtern Camal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Gunel Samadova) statt, bei der dem Angeklagten ein Dolmetscher in ihrer jeweiligen Sprache, Russisch, sowie Rechtsanwälte für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.

An der Gerichtsverhandlung nahmen ebenfalls die Geschädigten, ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, die Staatsanwälte, die die Anklage vertreten, sowie im Namen des Staates Aserbaidschan Rufat Mammadov, Leiter des Amtes des Ministerkabinetts als Geschädigter teil.

Zu Beginn der Anhörung beantragten Ruben Vardanyan und sein Anwalt Avraam Berman beim Gericht, Bedingungen für ein privates Gespräch zu schaffen.

Das Gericht gab dem Antrag statt und unterbrach die Sitzung für ein privates Treffen.

Nach der Pause erklärte Ruben Vardanyan, dass er auf die Dienste des vom Staat ernannten Verteidigers Azer Maharramov verzichten würde und dass seine Rechte nun von seinem Anwalt Avraam Berman verteidigt würden.

Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter des Opfers erhoben keinen Einspruch gegen den Antrag.

Nach Beratung gab das Gericht dem Antrag statt.

Der Prozess wurde dann mit der Bekanntgabe des Urteilsspruchs der Anklageschrift durch die Staatsanwälte fortgesetzt.

Die Gerichtsverhandlung begann mit der Bekanntgabe der Anklage wegen militärischer Aggression und Terrorakte des armenischen Staates gegen die Republik Aserbaidschan. Man stellte fest, dass diese Aggression unter direkter Leitung und Beteiligung, auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt. Das Ziel war es, militärische Aggression und Terrorakte gegen die Republik Aserbaidschan auf dem Territorium Aserbaidschans zu begehen. Dies geschah unter der Leitung und mit direkter sowie indirekter Beteiligung des armenischen Staates. Zudem wurden die Namen von Personen genannt, die an der Aggression beteiligt waren, darunter Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Die Anklage bezieht sich auch auf den Schaden, der während des Aggressionskrieges durch die genannte kriminelle Gruppe an den Verteidigungsbeständen der aserbaidschanischen Armee, der Ökologie und Natur der Republik Aserbaidschan verursacht wurde. Weitere Themen betreffen auch die Minenlegungen in den besetzten Hoheitsgebieten Aserbaidschans, die spezifischen Anklagepunkte gegen Ruben Vardanyan sowie die Offenlegung der Zahl der getöteten oder schwer verletzten Zivilisten und Militärangehörigen.

Der Assistent des Generalstaatsanwalts für Sonderaufgaben, Tugay Rahimli, gab die durch die kriminelle Gruppe, die an Armeniens Aggressionskrieg beteiligt war, verursachten Schäden am Verteidigungsarsenal der aserbaidschanischen Armee, an der Ökologie und Natur Aserbaidschans. Die Zahl der getöteten und verletzten Zivilisten sowie Militärangehörigen wurde ebenfalls bekanntgegeben, einschließlich der Versuche, sie zu töten.

Es wurde berichtet, dass in einem Zeitraum von den späten 1980er Jahren bis zum 20. September 2023 Materialschäden in Höhe von mehr als 13,4 Milliarden Manat an der Ökologie und Natur der Republik Aserbaidschan verursacht wurden, insbesondere durch die Vernichtung von Bäumen, Sträuchern und anderer Vegetation in den besetzten Gebieten Aserbaidschans, die Verschmutzung von Wasserquellen, Wasserbecken und Reservoirs sowie die Vernichtung von landwirtschaftlichen Flächen.

In einem Zeitraum von 1988 bis 2024 wurden insgesamt 18.351 Menschen absichtlich getötet, darunter 3.053 Zivilisten und 15.298 Militärangehörige, 17.607 Männer, 744 Frauen und 401 Kinder, und insgesamt 55.177 Menschen wurden in unterschiedlichem Schweregrad verletzt, darunter 3.710 Zivilisten, 51.467 Militärangehörige, 54.103 Männer, 1.074 Frauen und 457 Kinder.

Während des Aggressionskriegs gegen die Republik Aserbaidschan wurde das Verteidigungsarsenal der aserbaidschanischen Armee im Wert von mehr als 908 Millionen Manat absichtlich beschädigt, militärisches Eigentum zerstört, unbrauchbar gemacht und beschlagnahmt.

Anschließend verlas der Leiter der Abteilung für öffentliche Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, die spezifischen Anklagepunkte gegen den Angeklagten Ruben Vardanyan.

Er erklärte insbesondere, dass laut der Anklage Ruben Vardanyan im September 2022 illegal die Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan von der Republik Armenien aus in Richtung des Bezirks Latschin überquerte, in das Hoheitsgebiet Aserbaidschans eintrat und sich in einem von russischen Friedenssoldaten vorübergehend kontrollierten Gebiet der Wirtschaftsregion Karabach in Aserbaidschan niederließ.

Er sammelte Gelder, die ihm und Bürgern verschiedener Länder unter dem Vorwand der Stiftung „Aurora“, die er angeblich zu „humanitären Zwecken“ mitbegründet hatte, der Organisation „Wir sind unsere Berge" und anderen Hilfsaktionen gehörten, und verwendete diese Gelder, um nicht von der aserbaidschanischen Gesetzgebung vorgesehene bewaffnete Gruppen und Formationen finanziell zu unterstützen, ihnen militärische Ausrüstung zu beschaffen, Waffen und Ausrüstungen illegal zu beschaffen und ins Hoheitsgebiet Aserbaidschans zu importieren und diese in speziell organisierten Waffenlagern zu lagern.

Zusätzlich zahlte er monatliche Gehälter an Mitglieder sogenannter „lokaler Selbstverteidigungsgruppen“, die nicht von der aserbaidschanischen Gesetzgebung vorgesehen sind, sowie an andere bewaffnete Gruppen und Einheiten, die hauptsächlich aus Berufssoldaten bestehen. Er kollaborierte auch mit Vladimir (Vova) Levanovich Vartanov, dem Gründer der Terrororganisation „VoMa“, und stellte Mittel für die Organisation von Trainings bereit, um Terroranschläge gegen aserbaidschanische Staatsbürger durch Ausbilder dieser Organisation zu ermöglichen.

Er führte auch Verhandlungen mit Vertretern der Firma „AKVA“, einem Unternehmen der Russischen Föderation, um ein Joint Venture zur Produktion von gelenkten Flugabwehrraketen und -komplexen, Zielerfassungsstationen, Batterie- und Funksenderblöcken sowie anderen Geräten zur Verwendung gegen zivile und militärische Einrichtungen in den besetzten souveränen Gebieten Aserbaidschans zu gründen. Ebenso führte er Verhandlungen und gab entsprechende Anweisungen für den Kauf von Hubschrauber-Drohnen, die von illegalen bewaffneten Gruppen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans eingesetzt werden sollten, sowie für den Bau einer Fabrik zu ihrer Produktion und den Kauf und die Lieferung von Systemen zur elektronischen Kriegsführung an diese illegalen bewaffneten Gruppen.

Zur gleichen Zeit brachte Ruben Vardanyan in einem von ihm persönlich ausgearbeiteten Aktionsplan die Initiative ein, die Terroroperation „Nemesis-2“ zu starten, um Terroranschläge gegen Vertreter des diplomatischen Korps Aserbaidschans im Ausland sowie gegen Staatsbürger, die ihre Pflichten erfüllen, zu verüben.

Mit der Fortsetzung der Bekanntgabe der Anklage gaben der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, sowie die Staatsanwälte Fuad Musayev, Vusal Abdullayev und Tarana Mammadova Fakten im Zusammenhang mit der Minenlegung in den besetzten Hoheitsgebieten Aserbaidschans durch den armenischen Staat und der Fortsetzung der militärischen Aggression auf diese Weise bekannt. Besonders hervorgehoben wurde, dass einige der in den besetzten Gebieten verlegten Minen in Armenien hergestellt wurden.

Angesichts des großen Umfangs der Anklageschrift wurde angekündigt, dass die Bekanntgabe der Anklageschrift im nächsten Prozess fortgesetzt wird.

Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 17. Februar angesetzt.

Ruben Vardanyan wird gemäß den Artikeln 100 (Planung und Führung eines Angriffskrieges), 107 (Vertreibung oder Zwangsumsiedlung von Bevölkerungen), 109 (Verfolgung), 112 (willkürliche Inhaftierung unter Verstoß gegen internationales Recht), 113 (Folter), 114 (Söldnertum), 115 (Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges), 116 (Verletzung des internationalen humanitären Rechts während bewaffneter Konflikte), 214 (Terrorismus), 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), 228 (illegaler Erwerb, Übertragung, Verkauf, Aufbewahrung, Transport und Besitz von Waffen, deren Komponenten, Munition, Sprengstoffen und Geräten), 270-1 (Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden), 278 (Zwangsergreifung und -bewahrung der Macht, gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Struktur des Staates), 279 (Bildung illegaler bewaffneter Formationen und Gruppen), 318 (illegale Überquerung der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) sowie anderer durch die Gesetzgebung vorgesehener Artikel angeklagt.

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