WISSENSCHAFT UND BILDUNG
Gesundheitsbehörden können ab sofort Tracing-Apps für Apples iOS und Googles Android zur Veröffentlichung einreichen
Baku, 21. Mai, AZERTAC
Apple und Google haben heute die im April angekündigte Programmier-Schnittstelle (API) für Bluetooth-basierte Contact-Tracing-Apps veröffentlicht. Gesundheitsbehörden in aller Welt können damit nun entsprechende Anwendungen für Apples Betriebssystem iOS und Googles Android entwickeln und zur Freigabe in den App-Stores der beiden Unternehmen einreichen.
Mehrere US-Bundesstaaten sowie 22 weitere Länder auf fünf Kontinenten haben den Zugang zur Schnittstelle bereits beantragt und bekommen, teilten Apple und Google am Mittwoch mit. Weitere Länder sollen in den kommenden Wochen hinzukommen.
In Deutschland entwickeln SAP und T-Systems derzeit eine entsprechende App zur elektronischen Kontaktermittlung von Corona-Infizierten. Sie wird Corona-Warn-App heißen und soll Mitte Juni fertig sein. Erste Bestandteile haben die Entwickler kürzlich veröffentlicht.
Die Schnittstelle von Apple und Google ist die Voraussetzung dafür, dass solche Bluetooth-basierten Apps auch im Zusammenspiel mit Android-Smartphones reibungslos funktionieren und nicht zu sehr die Smartphone-Akkus belasten. Wie sich die beiden Unternehmen die Funktionsweise der verschiedenen Contact-Tracing-Apps prinzipiell vorstellen, ist hier nachzulesen.
Die beiden Unternehmen hatten zuletzt Rückmeldungen von Gesundheitsbehörden und Entwicklern eingesammelt und die Schnittstelle daraufhin optimiert. Sie erlaubt es nun den Behörden unter anderem, selbst festzulegen, wie ein Kontakt zu anderen App-Nutzerinnen und -Nutzern definiert wird, also durch welchen Abstand zueinander und welchen Zeitraum der gegenseitigen Nähe. Auch das Risiko für die Übertragung von Sars-CoV-2 während eines Kontakts können die Behörden mit eigenen Algorithmen berechnen. Zudem wurden die Sicherheitsvorkehrungen noch verschärft: Unter anderem werden Metadaten bei der Bluetooth-Übertragung von Daten verschlüsselt, was Außenstehenden die Zuordnung von Daten zu einem bestimmten Gerät erschweren soll.
Nicht erlaubt ist nach Apples und Googles Vorgaben:
- die Nutzung der Corona-Apps für irgendwelche anderen Zwecke,
- der Zugriff der Apps auf Standortdaten,
- Opt-out-Lösungen, also Apps, die nach der Installation sofort aktiv sind, das Teilen positiver Testergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen sowie
- die Weiterverwendung der - ohnehin spärlichen - Nutzerdaten für Werbezwecke.