Mitteilung des Pressedienstes des Verfassungsgerichts
Baku, 4. Dezember, AZERTAC
Am Mittwoch, 4. Dezember hat die Plenarsitzung des Verfassungsgerichts der Republik Aserbaidschan stattgefunden.
Wie der Pressedienst des Verfassungsgerichts gegenüber AZERTAC erklärte, wurde in der Sitzung die Anfrage des Präsidenten der Republik wegen der Auflösung des Parlaments und die Abhaltung vorgezogener Wahlen erörtert.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Nationalversammlung der Republik Aserbaidschan am 2. Dezember 2019 einen Beschluss über die Auflösung des Parlaments und die Abhaltung vorgezogener Wahlen gefasst und in diesem Zusammenhang an den Präsidenten der Republik Aserbaidschan appelliert hatte.
Nach den Reden traten Mitglieder des Plenums des Verfassungsgerichts ins Beratungszimmer ein, um eine Entscheidung zu treffen, ob der oben erwähnte Beschluss des Parlaments verfassungsgemäß ist.
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Farhad Abdullayev gab nach der Beratung die Entscheidung des Plenums des Verfassungsgerichts der Republik Aserbaidschan bekannt.
In seiner Entscheidung hat das Verfassungsgericht die Auflösung der Nationalversammlung der Republik Aserbaidschan auf der Grundlage des Beschlusses des Parlaments vom 2. Dezember 2019 durch den Präsidenten der Republik Aserbaidschan gemäß dem Artikel 981 der Verfassung der Republik Aserbaidschan für angemessen gehalten.
Somit wurde die Plenarsitzung des Verfassungsgerichts für abgeschlossen erklärt, hieß es in der Mitteilung.