Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Im Gericht grauenhafte Videoaufnahmen des von Armenien verübten Völkermords von Chodschali gezeigt VIDEO

Madat Babayan gab zu, an der Tötung unbewaffneter Menschen in Chodschali beteiligt gewesen zu sein: Wir haben einen Fehler gemacht

Baku, 18. April, AZERTAC

Am Freitag, dem 18. April, wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an; Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurde jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.

An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, geschädigte Personen bzw. deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft teil.

Anschließend haben die Geschädigten ihre freien Aussagen gemacht und die Fragen beantwortet, die von den Staatsanwälten, den Vertretern der Geschädigten und den Verteidigern an sie gerichtet wurden.

Der Geschädigte Yaschar Almammadov, geboren 1956 in der Stadt Chodschali, gab an, dass er dort mit seiner Familie lebte. Er erklärte, dass er die Angeklagten Bako Sahakyan, Arkadi Gukasyan und Madat Babayan kannte.

Y. Almammadov berichtete, dass er am 25. Februar 1992 auf Posten in der Nähe des Bahnhofs der Stadt stand. Gegen 20 Uhr begannen gepanzerte Fahrzeuge aus der Richtung von Khankendi, Positionen rund um die Stadt zu besetzen, und gegen 23 griffen die Truppen die Stadt an. Er fügte hinzu, dass die armenischen Streitkräfte in der Nacht, unterstützt durch das 366. motorisierte Schützenregiment, in die Stadt eindrangen. Zusammen mit den anderen Bewohnern floh er dann in den Wald. Viele Menschen wurden durch das Feuer der armenischen Soldaten getötet.

Der Assistent des Generalstaatsanwalts für besondere Aufgaben, Tugay Rahimli, stellte Fragen an Y. Almammadov, der berichtete, dass sie am 27. Februar in der Nähe des Dorfes Pirjamal gefangen genommen und in einen Stall gebracht wurden. Kurz darauf wurden etwa 50 weitere Einwohner von Chodschali dorthin gebracht. Laut seinen Aussagen wurden die Gefangenen mit bisher nie dagewesenen Folterungen gequält, und auch er selbst wurde auf den Schnee gelegt und geschlagen. Nach zwei Tagen im Dorf Pirjamal wurden sie nach Khankendi gebracht. Später wurden die Gefangenen weiter geschlagen und gefoltert, und am 1. März wurden sie nach Asgaran gebracht. Dort wurde er von einem armenischen Mann namens Karo, der zuvor als Leiter des Brandschutzes der Polizei gearbeitet hatte, mit einem Knüppel so lange geschlagen, bis er das Bewusstsein verlor.

Y. Almammadov wurde am 2. März 1992 an die aserbaidschanische Seite übergeben.

Die geschädigte Person, die die Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova beantwortete, erklärte, dass während ihrer Gefangenschaft ihr Arm, ihre Finger, ihre Rippen und ihr Bein gebrochen wurden und sie weitere Verletzungen erlitten hatte.

Während der Beantwortung der Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev gab der Geschädigte an, dass zu dieser Zeit einer Frau namens Khadija beide Beine unterhalb der Knie amputiert worden seien. In Chodschali lebten auch Ahiska-Türken. Madat Babayan und die Soldaten in seiner bewaffneten Gruppe erschossen zwei Brüder, die Ahiska-Türken waren, direkt vor unseren Augen. Sie nahmen einige Aserbaidschaner, schnitten ihnen die Köpfe über den Gräbern ab, und einige von ihnen hängten sie in der Kirche auf.

Als der stellvertretende Generalstaatsanwalt Vusal Aliyev Fragen stellte, gab Y. Almammadov an, dass sein Bruder Faig Almammadov von armenischen Soldaten getötet wurde, während sein anderer Bruder Namig Almammadov gefangen genommen wurde und seitdem vermisst wird.

Im Gericht wurde auch das medizinisch-forensische Gutachten der geschädigten Person verlesen.

Später hat die geschädigte Person, Sovet Allahverdiyev, eine Aussage gemacht. Er berichtete, dass er 1954 in Chodschali geboren wurde und dort lebte. Er sagte, dass sein Vater, zwei Brüder und der Sohn eines seiner Brüder während des Völkermords von Chodschali vermisst wurden, während zwei weitere Brüder und seine Mutter gefangen genommen wurden.

Auf die Fragen von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter der Abteilung für die Verteidigung der Staatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft, antwortete die geschädigte Person: ‚In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar hatten sie alle Straßen blockiert, damit wir nicht fliehen konnten, und begingen einen Völkermord an uns allen, weil wir Aserbaidschaner waren. 50 % der getöteten Bevölkerung wurden in einem Gebiet getötet, das als „Korridor“ bezeichnet wurde. Angeblich hatten sie diesen Abschnitt freigegeben, damit die Bevölkerung fliehen konnte.

In Aghdam wurden die Leichen aus dem Wald gebracht. Die meisten der Leichen dort waren unkenntlich. Ihre Köpfe waren gehäutet, ihre Gehirne und Köpfe zerstört. Aber wir haben sie an ihren Kleidern erkannt.

Er sagte, dass 18 der während des Völkermords von Chodschali getöteten Personen, deren Leichen 2023 in Chodschali gefunden wurden, ihre Beine und Arme mit Draht fixiert waren.

Im Gericht wurden Protokolle der entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen, die in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 stattgefunden hatten, geprüft.

Anschließend wurde gewarnt, dass bei der Vorführung von Bildern aus dem Völkermord von Chodschali, die sensiblen Momente enthalten, Personen mit schwachem Herzen den Gerichtssaal verlassen sollten.

In den Videoaufnahmen waren Leichen von Männern, Frauen, darunter Kindern und älteren Menschen, zu sehen. Einige der Leichen waren gehäutet, ihre Augen herausgenommen und einige Gliedmaßen abgetrennt. Während der Vorführung der Videos weinten die Anwesenden im Saal.

Einige der Angeklagten haben durch ihr Verhalten demonstriert, dass die Videoaufnahmen angeblich einen schlechten Einfluss auf sie hatten.

Anschließend wurden Protokolle zum Völkermord von Chodschali im Gericht vorgelegt.

Während des Gerichtsverfahrens wurden auch andere Dokumente geprüft, darunter Fotos, die von der Fotojournalistin Viktoriya Ivleva aufgenommen wurden, sowie ein Artikel in der Zeitung „Izvestiya“, in dem Jerewan das Ereignis als militärischen Erfolg betrachtete.

Außerdem wurde ein Interview mit Sersch Sargsjan, dem ehemaligen Verteidigungsminister und Präsidenten Armeniens, gezeigt, das er dem britischen Journalisten Tomas De Val gab, in dem er zugab, dass das Ereignis eine ethnische Säuberung war. S. Sargsjan erklärte, dass er sich nicht für das, was in Chodschali geschehen ist, entschuldige.

Der Staatsanwalt Tugay Rahimli verwies auf die Aussagen von S. Sarkisyan und sagte, dass diese bestätigen, dass der Völkermord von Chodschali von Armenien gezielt und systematisch begangen wurde.

Im weiteren Verlauf des Prozesses wurde der Angeklagte Madat Babayan, der an dem Völkermord von Chodschali beteiligt war, vernommen.

Er bestätigte, dass er am 25. und 26. Februar 1992 in Chodschali war und sagte: “Wir wurden dorthin von unserem Anführer gebracht. Sein Name war Henrik Tamrazyan. Das Ziel war, dass die Aserbaidschaner Chodschali verlassen.

M. Babayan sagte, dass in seiner Gruppe 20 Personen waren und es auch andere Gruppen gab. Er fügte hinzu, dass er sich an die Anführer der Gruppen namens Rembert Karapetyan und Valeri Sarkisyan erinnert.

„Ich erinnere mich an die Mitglieder unserer Gruppe: Valeri Petrosyan, David Grigoryan, Albert Griqoryan, Schirin Schirinyan, Spartak Akopyan“, betonte er.

Der Angeklagte sagte, dass in Chodschali alle Befehle von Arkadi Schirinyan, der den Spitznamen “Kholostoy“ hatte, erteilt wurden und fügte hinzu: “Die Befehle wurden uns jedoch von Vanik Petrosyan erteilt. Er gab den Befehl, auf unbewaffnete Menschen zu schießen und sie zu töten. Vanik und Arkadi schnitten den Menschen die Finger ab und die Ohren der Leichen“.

„M. Babayan bestätigte auf die Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev, dass sie mit Waffen nach Chodschali gekommen waren und gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt wurden. Der Angeklagte gab zu, an der Ermordung unbewaffneter Menschen teilgenommen zu haben, und fügte hinzu: “Wir haben einen Fehler gemacht“.

Er sagte, dass er in Chodschali etwa 150 Leichen gesehen habe, darunter auch Kinder, ältere Menschen und Frauen. Die Leichen seien von armenischen Soldaten auf Lastwagen geladen und abtransportiert worden.

Zu diesem Zeitpunkt ergriff der Geschädigte Yaschar Almammadov das Wort und stellte M. Babayan eine Frage über seinen verschwundenen Bruder: “Mein Bruder Namig wurde von deiner Gruppe weggebracht. Wohin hast du ihn gebracht? Sag mir wenigstens, wo seine Überreste sind. Seine Frau war damals schwanger, sie bekam einen Sohn. Jetzt ist mein Neffe 33 Jahre alt, sein Haar ist durch den Schmerz grau geworden. Wo ist mein Bruder? Sag mir, wo er ist!“

„Madat Babayan erklärte daraufhin, dass er Namig Almammadov nicht kenne.

Daraufhin wandte sich der Vertreter der Opfer, Schaig Huseynov, an das Gericht und äußerte seinen Widerspruch dagegen, dass der Angeklagte David Ishkhanyan Madat Babayan bei der Beantwortung der Fragen unterstützte.

Der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev änderte daraufhin den Sitzplatz von David Ishkhanyan im Gerichtssaal.

Anschließend wurde die Aussage von Madat Babayan, die er während der Voruntersuchung zum Völkermord von Chodschali gemacht hatte, verlesen und Videoaufnahmen vom Tatort, die im Rahmen der Voruntersuchung gemacht worden waren, wurden gezeigt.“

Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, denen zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk vorgeworfen werden, ist auf den 21. April angesetzt.

Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

• Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

• Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

• Artikel 103 – Völkermord

• Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

• Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

• Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

• Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

• Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

• Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

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