Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Beweise für Bestätigung der Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch Armenien durch internationale Organisationen und ausländische Medien vor Gericht untersucht VIDEO

Baku, 17. Mai, AZERTAC

Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 16. Mai fortgesetzt.

Ihnen werden unter anderem Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Terrorakte, die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht, gewaltsame Machtübernahme sowie die Finanzierung von Terrorismus zur Last gelegt.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger sowie Staatsanwälte teil.

Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurden jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.

Tugay Rahimli, Sonderbeauftragter des Generalstaatsanwalts, hat mit der Untersuchung von Dokumenten begonnen, die die Zerstörung des kulturellen Erbes in den souveränen, ehemals von Armenien besetzten Gebieten Aserbaidschans widerspiegeln.

Ein am 7. April 1993 in einem ausländischen Medienorgan veröffentlichter Artikel über die Besetzung von Kelbadschar durch die armenische Armee wurde mithilfe eines Übersetzers untersucht.

Unter Berufung auf den Artikel unter dem Titel „Angriffe im Kaukasus lösen eine neue Flüchtlingswelle aus“ wurde festgestellt, dass das „erfolgreiche“ Vorrücken der armenischen Armee in Kelbadschar dazu führte, dass Tausende Aserbaidschaner gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen. „Am Montag versuchten Frauen und Kinder in Kelbadschar, in Hubschrauber einzusteigen. Etwa 39.000 Menschen, die vor den Kämpfen flohen, wurden in Flüchtlingszentren registriert“, heißt es in dem Artikel.

„Murov-Pass, Aserbaidschan, 6. April 1993. Sie (die Aserbaidschaner – Anm. d. Red.) erschienen als schwarze Punkte über die verschneiten Ebenen verstreut. Drei Männer, die die Nordflanke des Gebirgspasses in einer Höhe von 9.000 Fuß (etwa 2.743 Meter) hinabstiegen, bewegten sich vorwärts – auf der Suche nach Zuflucht im eigenen Land. Auf einem Pfad, der an einen Waldweg erinnerte, stellte sich heraus, dass sie zu fünft waren“.

Ein etwa 30-jähriger Mann, erschöpft, sowie zwei Frauen in ihren Zwanzigern, die Babys in den Armen trugen. Alle waren sie durchgefroren, schockiert nach einem sechstägigen Marsch durch Wälder und Gebirge. Im Südkaukasus hatte die armenische Armee am Wochenende Kelbadschar eingenommen, was Tausende zur Flucht zwang und eine großangelegte humanitäre Krise der Binnenvertreibung auslöste.

Die Besetzung von Kelbadschar durch armenische Truppen ermöglichte es ihnen (den Armeniern – Anm. d. Red.), ein großes Gebiet unter ihre Kontrolle zu bringen, das Karabach mit Armenien von Nord nach Süd verbindet. „Die erste Verbindung wurde im vergangenen Jahr in Latschin hergestellt, über diese Straße wurden Truppen und Nachschub nach Karabach gebracht“, heißt es in dem Artikel.

„Nicht nur die aserbaidschanische Regierung, sondern auch viele Augenzeugen berichten vom Angriff auf Kelbadschar. Sie sagen, dass der Angriff direkt von armenischem Staatsgebiet aus gestartet wurde.

Durch diesen Angriff wurde ein neuer Korridor nach Karabach geschaffen. Dieser Korridor ist über 100 Kilometer lang. Das bedeutet in Wirklichkeit: Der gesamte Bezirk Kelbadschar wurde annektiert“. Die Vereinigten Staaten verurteilten Armenien für die neuen Angriffe im Kaukasus.

„Heute verurteilten die Vereinigten Staaten die Einnahme von Gebieten im Nordwesten des Nachbarlandes Aserbaidschan durch Armenien auf das Schärfste, nachdem die Angriffe vor elf Tagen begonnen hatten. In einer Erklärung von US-Außenminister Warren Christopher forderte die US-Regierung die Regierung in Jerewan zum sofortigen Rückzug ihrer Streitkräfte auf. Zudem wurde dem armenischen Präsidenten Lewon Ter-Petrosjan am Montag ein Protestschreiben überreicht“, hieß es im Artikel.

Die am 2. April 1993 erschienene Ausgabe der Zeitung „Iswestija“ wurde ebenfalls eingehend untersucht.

„Die armenische Armee hatte die Umgebung des Bezirks Kelbadschar erreicht. Die Offensive wurde aus den Richtungen Armenien und Karabach gestartet. Der Bezirk Kelbadschar befand sich unter vollständiger Blockade und war bereits von den Verbindungsstraßen nach Aserbaidschan abgeschnitten. Die Stadt war kontinuierlichem Raketenbeschuss und Luftangriffen ausgesetzt. Es gibt zahlreiche zivile Opfer. Das Schicksal Tausender ist nach wie vor unbekannt“, heißt es in dem Artikel.

Somit bestätigten beide im Gerichtsverfahren untersuchten ausländischen Quellen die Beteiligung der armenischen Streitkräfte an der Besetzung von Kelbadschar und der Tötung von Zivilisten.

Anschließend wurden die im Jahr 1993 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolutionen mit Unterstützung eines Übersetzers für die englische Sprache untersucht.

Während des Verfahrens wurde auch ein Bericht der Internationalen Menschenrechtsorganisation ausgewertet, der die grausamen Angriffe und die Ermordung von Zivilisten durch die armenischen Streitkräfte im Jahr 1993 dokumentiert.

Der Bericht beschreibt unter anderem die gewaltsame Vertreibung der aserbaidschanischen Zivilbevölkerung aus den von Armenien besetzten Gebieten in Karabach, die Gefangennahme von Zivilisten als Geiseln sowie das wahllose Erschießen von Menschen, die versuchten, der Gewalt zu entkommen.

Ebenfalls dokumentiert der Bericht weitverbreitete Plünderungen und die Zerstörung zivilen Eigentums, insbesondere wird die Einnahme und Ausplünderung von Aghdam durch armenische Kräfte im Juli 1993 hervorgehoben. Dabei wird die Beteiligung armenischer bewaffneter Gruppen an Kampfhandlungen in ganz Karabach betont und auf den massiven Bevölkerungsexodus durch Beschuss und Bombardierungen ziviler Siedlungen hingewiesen.

„Die Zivilbevölkerung wurde als Geiseln genommen, ihr Eigentum geplündert und in Brand gesteckt“, heißt es im Bericht.

Drüber hinaus identifiziert der Bericht schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konventionen und liefert Beweise für von der Republik Armenien begangene Kriegsverbrechen. Dazu gehören Misshandlungen und Ermordungen von Geiseln sowie Kriegsveteranen und Verstöße gegen militärisches Völkerrecht.

Anschließend präsentierte der Staatsanwalt Foto- und Videomaterialien, die die Zerstörung und Verwüstung aserbaidschanischer Bezirke, Städte, Siedlungen und Dörfer nach der armenischen Besetzung zeigen, darunter die gezielte Vernichtung kultureller, historischer und religiöser Denkmäler Aserbaidschans, die Zerstörung von Infrastruktur, zivilen Wohnhäusern sowie Friedhöfen.

Es wurde betont, dass während der Besatzung religiöse Stätten Aserbaidschans, einschließlich Moscheen, nicht nur zerstört, sondern auch entweiht wurden, indem sie beispielsweise als Schweineställe missbraucht wurden.

Bei den Anhörungen wurden zudem die Protokolle über Inspektionen der befreiten Bezirke, Städte und Dörfer sowie die dazugehörigen Foto- und Videoaufnahmen vorgelegt.

Anschließend wurden die Gutachten über vorläufige Untersuchung bekanntgegeben.

Zur Erinnerung: Infolge des Aggressionskrieges wurden historische und kulturelle Denkmäler des kulturellen Erbes der Republik Aserbaidschan gezielt angegriffen, zur Unterstützung militärischer Operationen zweckentfremdet, in großem Ausmaß in Brand gesteckt, beschossen und durch Artillerie zerstört oder teilweise bis vollständig dem Erdboden gleichgemacht. Darüber hinaus kam es zu Diebstahl, Plünderung und Vandalismus, was zu erheblichem materiellen Schaden für Aserbaidschan und seine Bevölkerung führte.

Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, ist für den 19. Mai angesetzt.

Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

∙ Artikel 103 – Völkermord

∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

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