Berufungsverhandlung zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger wird fortgesetzt VIDEO
Baku, 7. Juli, AZERTAC
Am 7. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter, dass die Übersetzung des Antrags, der in der vorangegangenen Verhandlung über den Verteidiger des Angeklagten Davit Ishkhanyan eingereicht worden war, dem Gericht vorgelegt worden sei.
Anschließend wurde die Gerichtsverhandlung fortgesetzt.
Der Angeklagte David Babayan erklärte vor Gericht – wie bereits in der vorangegangenen Verhandlung –, dass er sich der gegen ihn erhobenen Anklage nicht schuldig fühle.
Dem Gericht wurde mitgeteilt, dass die Anträge des Angeklagten Davit Ishkhanyan über seinen Verteidiger eingereicht worden seien. Er beantragte außerdem ein Treffen mit seinem Verteidiger. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass ihm die Möglichkeit zu einem vertraulichen Gespräch mit seinem Verteidiger eingeräumt werde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Anar Alakbarov, erklärte, dass die Anklagebehörde ihre Position zu der von der Verteidigung aufgeworfenen Frage bereits dargelegt habe. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Inhalt der eingereichten Beschwerde im Wesentlichen mit der Erklärung von Davit Ishkhanyan sowie mit der von seinem Verteidiger eingelegten Beschwerde übereinstimme. Daher seien die Behauptungen über eine Verletzung von Rechten unbegründet.
Der Staatsanwalt beantragte, die beiden Absätze als Anlage zur Beschwerde zu den Akten zu nehmen und gemeinsam mit der Beschwerde zu prüfen.
Die Vertreter der Geschädigten erklärten, dass sie sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft anschließen.
Anschließend verkündete das Gericht seine Entscheidung über den Antrag. Dem Gerichtsbeschluss zufolge wurde der Antrag zurückgewiesen, da die darin aufgeworfenen Fragen weder den Gegenstand noch den Inhalt des Verfahrens in seinem gegenwärtigen Verfahrensstadium beträfen.
Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen, damit der Angeklagte Davit Ishkhanyan ein vertrauliches Gespräch mit seinem Verteidiger führen konnte.
Nach der Unterbrechung trugen die Verteidiger des Angeklagten Arkadi Ghukasyan ihre Argumente vor. Sie beantragten, das gegen ihn ergangene Urteil aufzuheben und einen Freispruch zu erlassen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 10. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.