Berufungsgericht beendet Anhörung von Angeklagten im Verfahren gegen armenische Staatsbürger VIDEO
Baku, 17. Juli, AZERTAC
Am 17. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn der Verhandlung ergriff der Verteidiger des Angeklagten Madat Babayan das Wort. Er beantragte, das Urteil vom 5. Februar 2026 aufzuheben und seinen Mandanten freizusprechen.
Der Angeklagte Madat Babayan schloss sich anschließend den Ausführungen seines Verteidigers an und erklärte, dass er sich nicht schuldig fühle.
Danach setzte der Verteidiger des Angeklagten Arayik Harutyunyan seine Stellungnahme fort und legte dem Gericht im Rahmen des Berufungsverfahrens seine Argumente dar.
Im Anschluss daran gaben die Vertreter der Geschädigten – Schaig Huseynov, Arzu Javadov, Ali Ahmadov und Elmira Ismayilova – ihre Erklärungen ab.
Sie betonten, dass das Urteil des Militärgerichts Baku vom 5. Februar 2026 rechtmäßig und begründet sei und die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe durch die im Laufe der Gerichtsverhandlung vorgelegten Foto-, Video- und sonstigen Beweismittel vollständig bestätigt worden seien. Die Vertreter erklärten, die Berufungen seien unbegründet, und beantragten, das Urteil unverändert aufrechtzuerhalten.
Damit schloss das Gericht die Anhörung der Erklärungen der Angeklagten, ihrer Verteidiger sowie der Vertreter der Geschädigten ab.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung stellten die Verteidiger, darunter jene von Davit Ishkhanyan, Levon Mnatsakanyan und David Manukyan, mehrere Anträge.
Der die staatliche Anklage vertretende Staatsanwalt Abbas Abbasli, Leiter der Abteilung für die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor den Berufungsgerichten der Generalstaatsanwaltschaft, nahm zu den Anträgen Stellung.
Anschließend wurde die Verhandlung unterbrochen, damit das Gericht über die Anträge beraten konnte.
Nach der Unterbrechung verkündete das Gericht seine Entscheidung, den Anträgen teilweise stattzugeben.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 21. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.