POLITIK
Der Gesetzentwurf für sogenannten „Völkermord an den Armeniern“ war auf die Tagesordnung des Senates Frankreichs nicht gesetzt worden
Baku, den 29. Dezember (AZERTAG). Der Gesetzentwurf des Unterhauses des französischen Parlaments, der die Menschen, welche den sogenannten “Völkermord“ an den Armeniern verneinen, strafrechtlich belangt, war zur Genehmigung auf die Tagesordnung des Senates Frankreichs nicht gesetzt worden.
Wie AZERTAG mitteilt, hat darüber der Zeitung „Le Figaro“ Senator des Bundes für Volksbewegung Roger Karoutchi erklärt.
Senator hat gesagt: „Laut dem Programm, das bei mir liegt, kann ich sagen, der obengenannte Gesetzentwurf sei bis Anfang Februar kommenden Jahres auf die Tagesordnung des Senates nicht aufgenommen. Falls dieser Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Senates bis Ende Januar nicht aufgenommen sein würde, so wird er nicht angenommen werden. Weil das Parlament seine Tätigkeit in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen Ende Februar-Anfang März bereits einstellen wird“.