POLITIK
Aserbaidschanische Regierung enscheidet über mögliche schrittweise Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen
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Baku, 15. Mai, AZERTAC
Für die Aserbaidschaner entschied sich am Freitag, welche Einschränkungen für sie im Rahmen einer Sonderquarantänebestimmung ab nächster Woche gelockert werden.
Die aserbaidschanische Regierung faßte einen Beschluss über mögliche schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen, wie der operative Stab beim Ministerkabinett mitteilte.
In der Mitteilung heißt es, dass die Menschen ab dem 18.05.2020, 00:00 Uhr in den Städten Baku, Sumgayit, Ganja, Lenkoran und der Region Abscheron das Haus verlassen dürfen. Und sie müssen dafür bereits keine schriftliche Bestätigung bei sich haben.
Darüber hinaus werden weitere Einschränkungen für die Boulevards, Parks und Erholungsgebiete aufgehoben. Über 65 Jahre alte Personen dürfen ihre Häuser verlassen. Grundlegende Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Das Beisammensein ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Bei den Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen.
Gastronomiebetriebe, Teestuben, Restaurants und anderes Gastgewerbe können von 08:00 bis 18:00 Uhr öffnen, wenn der Mindestabstand zwischen den Gästen sowie die Hygieneregeln eingehalten werden.
Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Infektionskette bei einer möglichen Corona-Erkrankung nachvollzogen werden kann.
Shisha-Bars bleiben geschlossen.
Diese Kultureinrichtungen- Museen und Ausstellungshäuser dürfen für das Publikum öffnen. Sie müssen aber auf Hygiene, Abstandsmöglichkeiten und die begrenzten Besucherzahlen achten.
Die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus ist verringert, aber nicht gestoppt. Damit wir die bisherigen Erfolge nicht kaputtmachen, müssen alle weiterhin aufeinander achten und die Regeln des Infektionsschutzes beachten:
Wer sich an öffentlichen Orten aufhält, muss zu anderen einen Mindestabstand von 2 Meter einhalten.
Bei den Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen.
Achten Sie auf Hygiene: häufiges Händewaschen sowie Niesen und Husten nur in die Armbeuge. Ein benutztes Taschentuch sollte sofort entsorgt werden.
Im öffentlichen Nahverkehr und wenn Sie in Läden oder auf dem Wochenmarkt einkaufen, ist das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Alle Mittel-und Hochschulen, Bildungsanstalten bleiben in der Corona-Krise weiter geschlossen. Alle Maßenveranstaltungen, Hochzeiten und Trauerfeiern werden nicht erlaubt.