WIRTSCHAFT
Aufregung um Nutzungsbedingungen für Google Drive
Baku, den 26. April (AZERTAG). Werden auf Google Drive gespeicherte Daten automatisch zum Google-Eigentum? Die Nutzungsbedingungen des Cloud-Dienstes sorgen für Irritationen. Offenbar ist die Rechte-Einräumung nur ein notwendiges Übel.
Die Zeiten, in denen die Nutzer Google - dem Konzern mit dem inoffiziellen Motto „Don't be evil“ (Sei nicht böse) - blind vertraut haben, sind offenbar vorbei. Noch am selben Tag, als Google seine Online-Festplatte „Google Drive“ für die Nutzer freigab, sorgten die Nutzungsbedingungen im Internet für Aufregung.
Technik-Blogs und Twitter-Nutzer nahmen die Bestimmungen unter die Lupe und entdeckten Passagen, die danach klangen, als würden alle auf „Google Drive“ gespeicherten Daten automatisch zum geistigen Eigentum des Suchmaschinenkonzerns. Wie sich herausstellte, waren diese Sorgen wahrscheinlich unbegründet.
Die in den englischen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind offenbar juristische Standardformulierungen, die Google die notwendigen Rechte einräumen, um die angepriesenen Dienste auch durchführen zu können.
Die Art und Weise, wie Google in seinen Datenzentren die von Nutzern hochgeladenen Daten speichert und verarbeitet, erfordert die Rechte, die Dateien zu „speichern, auf Servern zu hosten und zu reproduzieren“. Wenn ein Kollege eines dieser Dokumente öffnet und es in einer anderen Sprache lesen oder Anmerkungen machen will, benötigt Google die Rechte, es zu „übersetzen, anzupassen und andere Veränderungen durchzuführen“.
Selbst für alltägliche Vorgänge wie das Anschauen eines Videos oder das Herunterladen eines Textdokuments in einem Internetcafé benötigt Google die Rechte, die Inhalte „öffentlich aufzuführen“ und „öffentlich zugänglich zu machen“.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Google die Arbeit eines Drehbuchautors, der ein Skript bei „Google Drive“ hochgeladen hat, nimmt und daraus einen Film macht - selbst wenn die juristischen Formulierungen den Anschein erwecken, als dürfte Google das.