Gericht gibt Antrag von Ruben Vardanyan auf Verzicht auf seinen Rechtsbeistand statt VIDEO















Baku, 21. Oktober, AZERTAC
Der Strafprozess gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, dem unter anderem Terrorismus, Folter, Söldnertätigkeit und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan vorgeworfen wird, wurde am 21. Oktober fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für die Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
Im Anschluss stellte der Beschuldigte Ruben Vardanyan beim Gericht den Antrag, mit seinem Verteidiger Avraam Berman ein vertrauliches Gespräch führen zu wollen.
Das Gericht gab dem Antrag statt und ordnete eine kurze Unterbrechung der Verhandlung an.
Nach der Unterbrechung reichte der Beschuldigte Ruben Vardanyan einen weiteren Antrag beim Gericht ein und erklärte, dass er auf seinen Verteidiger Avraam Berman verzichte.
Als Begründung für seinen Antrag führte der Beschuldigte unter Bezugnahme auf in früheren Verhandlungsterminen geäußerte Aussagen an, dass er insgesamt mit dem Gerichtsverfahren unzufrieden sei und deshalb auf seinen Verteidiger verzichte.
Der Verteidiger Avraam Berman erklärte, er überlasse es dem Gericht in seinem Ermessen, ob dem Antrag stattgegeben werde oder nicht.
Der stellvertretende Oberstaatsanwalt Vüsal Aliyev äußerte sich zum Antrag wie folgt: Der Beschuldigte habe nicht mitgeteilt, aus welchem Grund er auf seinen Verteidiger verzichte; gleichwohl stehe es ihm frei, von seinem Verteidiger Abstand zu nehmen. Es sei allerdings zu beachten, dass der Beschuldigte nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht ohne Weiteres auf seinen Verteidiger verzichten könne. In der gegenwärtigen Situation, in der Ruben Vardanyan auf seinen Verteidiger Avraam Berman verzichte, müsse er entweder mit einem anderen Anwalt einen Vertrag schließen, oder, falls er nicht über die erforderlichen Mittel verfüge, müsse ihm ein von staatlicher Seite bestellter Verteidiger zur Verfügung gestellt werden.
Ruben Vardanyan gab an, keinen Vertrag mit einem anderen Anwalt abgeschlossen zu haben, und erklärte, er habe keine Einwände dagegen, dass ihm ein Verteidiger auf Staatskosten bestellt werde.
Nach Anhörung der Stellungnahmen der Parteien zog sich das Gericht zur Beratung zurück und fällte darauf eine Entscheidung.
Demnach wurde der Verzicht Ruben Vardanyans auf seinen Verteidiger Avraam Berman angenommen.
Die Entscheidung über die Bestellung eines Verteidigers auf Kosten des Staates für den Beschuldigten wurde an die Anwaltskammer der Republik Aserbaidschan übermittelt.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 28. Oktober angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.