Im Gericht Aussagen über Tötung und Geiselnahme aserbaidschanischer Zivilisten durch armenische Streitkräfte verlesen VIDEO





















Baku, 20. Oktober, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 20. Oktober fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Zunächst wandte sich der Angeklagte Davit Ishkhanyan an das Gericht mit der Bitte, zwei zusätzliche Unterlagen als Beweismittel im Verfahren zu prüfen.
Der vorsitzende Richter Zeynal Agayev sagte, dass die Unterlagen geprüft und als Beweismittel betrachtet würden, wenn sie vom Angeklagten oder seinem Anwalt eingereicht werden.
D. Ishkhanyan äußerte den Wunsch, diesbezüglich während der Pause ein vertrauliches Gespräch mit seinem Verteidiger zu führen. Der Vorsitzende stimmte dem zu.
Auch der Angeklagte Davit Babayan beantragte beim Gericht, dass einige Dokumente zu bestimmten Ereignissen der Strafakte hinzugefügt und als Beweismittel geprüft werden.
Der Vorsitzende Richter erklärte dem Angeklagten, dass über die Prüfung der betreffenden Unterlagen entschieden werde, sobald diese dem Gericht vorgelegt würden.
Der Angeklagte Arkadi Ghukasyan nahm seine Stellung zu den untersuchten Dokumenten und betonte, dass er mit einigen der bereits geprüften Dokumente und den darin enthaltenen Aspekten nicht einverstanden sei.
Anschließend wurden im Gerichtsverfahren die Aussagen der Geschädigten verlesen, die aus triftigen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen konnten und sich diesbezüglich zuvor an das Gericht gewandt hatten.
Geschädigter Schakir Albaliyev erklärte in seiner Aussage, dass er im Juni 1992 zum Wehrdienst eingezogen worden sei. Sein Haus und sein Eigentum befanden sich im Dorf Dag Tumas des Bezirks Jabrayil/Dschäbrayil. Am 25. August 1993 umstellten die armenischen Streitkräfte das von ihm dienende Bataillon und eröffneten starkes Feuer. In jener Zeit besetzten die armenischen Streitkräfte mehrere Dörfer des Bezirks Jabrayil, darunter auch sein Heimatdorf Dag Tumas sowie das Dorf Pirasad, in dem seine Eltern lebten, und setzten sie in Brand.
Gemeinsam mit ihm waren im Dorf Dag Tumas Müschvig, Almammad, Mazahir Mammadov, Mazahir Jabrayilov und mehrere weitere Personen, deren Namen er nicht erinnern könne. Sie sahen vor den Häusern von Aliyev Mahammed Hümmet oglu und einer alten Frau namens Banövscha die von den armenischen Streitkräften erschossenen Leichen.
Am 26. August wurde Sch. Albaliyev in der Nähe des Dorfs Sofulu im Bezirk Jabrayil von den armenischen Streitkräften gefangen genommen. Er wurde in Gefangenschaft geschlagen und schweren Folterungen unterzogen. Am 28. August 1993 gelang ihm die Flucht aus der Gefangenschaft.
Nach der verlesenen Aussage des Zeugen Elschan Nuhiyev gab der Geschädigte als rechtlicher Erbe Mehriban Karimova an, dass er am 2. Juli 1993 im Dorf Gorazilli im Bezirk Füsuli im Haus seines Großvaters gewesen sei, als er zusammen mit seinem Vater Arif, seiner Mutter Machmer, seinem Bruder Rövschan, seinem Onkel Vagif, der Ehefrau seines Onkels Raise, dessen Tochter Sevil, Sevda, seinem Onkel Balay, der Ehefrau seines Onkels Raise, seinem Großonkel Marks sowie seinen Großmüttern Tamascha und Maya von den armenischen Streitkräften als Geiseln genommen worden sei. Man habe sie in den Bezirk Chodschawend gebracht, später in das Kinderkrankenhaus der Stadt Khankendi. Am selben Tag wurden der Vater Arif, der Onkel Vagif, Balay und der Großonkel Marks von den übrigen getrennt und ins Gefängnis Schuscha verbracht. In Khankendi wurden neben ihnen auch verschiedene Personen aus den Bezirken Latschin, Abscheron und Kelbadschar verhört.
Darüber hinaus verabreichten die Armenier im Kinderkrankenhaus in Khankendi unter anderen dem Aufseher Kamo und weiteren armenischen Kontrolleuren verschiedene Arten von Folter. Nach einer Haftzeit von 4 Monaten und 5 Tagen wurden sie Anfang November 1993 im Gebiet des Dorfes Garvend im Bezirk Aghdam aus der Geiselhaft befreit.
Etwa einen Monat später wurde seine Mutter Machmar freigelassen. Sein Vater Arif war kurz zuvor freigelassen worden. Vom Vater habe er erfahren, dass sein Onkel Vagif während der Gefangenschaft regelmäßig geschlagen wurde und infolge der schweren Folter gestorben sei.
In der weiteren verlesenen Aussage erklärte die rechtliche Erbin des Geschädigten, Mehriban Karimova, dass am 8. April 1992 die armenischen Streitkräfte im Dorf Aghdaban des Bezirks Kelbadschar einen bewaffneten Angriff verübt und zahlreiche Personen vorsätzlich getötet sowie mehrere Personen schwer verletzt hätten. Sie, ihr Vater Sovet Karimov, die Lehrerin für Aserbaidschanisch und Literatur Sevinj Guliyeva und deren Kinder Züfliyye Guliyeva und Samir Guliyev seien als Geiseln genommen worden. Ihre Mutter Gamar sei an diesem Tag mittels Schusswaffe getötet worden.
Die armenischen Soldaten hätten die Häuser im Dorf ungeachtet der Tatsache, ob sie noch bewohnt seien oder nicht, angezündet und Zivilisten, die sie auf der Straße antrafen, mit automatischen Waffen erschossen.
Sie habe gemeinsam mit ihrem Vater live erlebt, wie diese Gräueltaten vor ihren Augen stattfanden und ihre Dorfbewohner brutal ermordet wurden.
Im weiteren Teil ihrer Aussage führte M. Karimova aus, dass sie zunehmend beobachtet habe, wie die armenischen Soldaten Häuser plünderten, wertvolle Gegenstände sowie Tiere stahlen, während sie weiterzogen.
In ihrer Aussage gab sie ferner an, dass sie nach der Geiselnahme zusammen mit anderen in das Zentrum des Dorfes zu einem Haus einer älteren Frau gebracht wurde. Beim Betreten des Hauses sah sie ein etwa sechsjähriges Kind namens Ulviyya reglos auf dem Boden liegen. Es stellte sich heraus, dass Ulviyya gemeinsam mit seinem Vater Jamal, während dieser sein Kind trug, von Armeniern erschossen worden sei. Darüber hinaus habe man einen Dorfbewohner namens Tural mit gefesselten Händen auf einen Heuballen geführt. Als man den Zielort erreichte, habe man ihn von hinten mit automatischer Waffe erschossen, anschließend den Heuballen angezündet und Tural in die Flammen geworfen, sodass er verbrannt sei.
Später habe sie gehört, dass auch Turals Mutter Hayata durch Schüsse mit einer automatischen Waffe getötet worden sei.
In ihrer Aussage führte sie ferner an, dass bei dem Überfall die Onkel von ihr, der Enkel von Aschig Schmschir - Gurbanov Gulu Schaber oglu- auf einem Scheiterhaufen lebendig verbrannt wurden. Außerdem seien die Verwandten von Aschig Schamschir – Bakir, Zeynab, Gulu, Gara und weitere Angehörige – ebenfalls von den Armeniern getötet worden. Einige von ihnen wurden zusammen mit ihren Familienangehörigen in ihren Häusern verbrannt.
M. Karimova sei etwa einen Monat nach der Geiselnahme freigelassen worden.
Gemäß einer weiteren verlesenen Aussage erklärte der rechtliche Erbe des Geschädigten Bahram Ibrahimov, Sakit Feyzullayev, dass er am 7. Oktober 2020 die Nachricht erhalten habe, dass sein Sohn im Kampfgeschehen in Richtung des Dorfs Sugovusan im Bezirk Aghdara gefallen sei.
Gemäß der verlesenen Aussage des rechtlichen Erben des Geschädigten Murad Mahmudov, Mahir Mahmudov, sei dessen Sohn am 10. Oktober 2020 im Kampf im Bereich des Dorfs Sugovuschan im Bezirk Aghdara durch das Scharfschützenfeuer der armenischen Streitkräfte gefallen.
Nach den Aussagen der als Geschädigte anerkannten und vernommenen Vügar Süleymanov, Taleh Nabiyev, Tajaddin Karimov, Aychan Jamalzade, Vurghun Abilov, Faig Safarov und anderer wurden sie zu unterschiedlichen Zeiten durch Explosionen von Minen und anderem Kriegsgerät verletzt.
Die Aussagen der folgenden Geschädigten wurden ebenfalls verlesen: Nabat Baghirova, Salmine Aliyeva, Mahammad Mahmudov, Hikmat Abdullayev, Valeh Hasanov, Rafail Bayramov, Samir Alizade, Zamaddin Hasanov, Ali Aghalarov, Azer Mammadov, Ziyaddin Mirzəyev, Fuad Ibrahimli, Dayanet Aliyev, Dilgam Safarov, Ilgar Farajov, Urfan Azizov, Yunis Guliyev, Vahid Dadaşsov, Jeyhun Rzaguliyev, Ibrahim Aliyev, Nijar Alizade, Sadig Ahmadov, Nazir Imranzade, Isag Damirov, Nihad Guliyev und weitere Geschädigte wurden verlesen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 23. Oktober angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen