Aserbaidschans Außenministerium: Versuche, Rechte und Sicherheit armenischer Einwohner zu missbrauchen, sind inakzeptabel
Baku, 25. Juni, AZERTAC
„Wir verurteilen aufs Schärfste, dass Armenien Aserbaidschan des Hasses und der Feindseligkeit beschuldigt, obwohl es die Gebiete Aserbaidschans seit fast 30 Jahren besetzt hält, unter Verletzung seiner Verpflichtungen eine ethnische Säuberungspolitik gegen Aserbaidschaner betreibt und seine Streitkräfte noch nicht vollständig aus dem Land abgezogen hat, seit langem gleichgültig gegenüber den Friedensvorschlägen Aserbaidschans bleibt und derzeit den Prozess durch eine Reihe unbegründeter Behauptungen beeinträchtigt“, kommentierte das aserbaidschanische Außenministerium die Erklärung des Außenministeriums Armeniens vom 24. Juni.
„Die vorübergehende Einschränkung des Betriebs des Grenzkontrollpunkts Latschin im Zusammenhang Ermittlungen und Sicherheitsmaßnahmen, die von Aserbaidschan durchgeführt werden, als „Blockade und ethnische Säuberung“ nach der Provokation Armeniens darzustellen, ist Teil einer falschen Propaganda Armeniens.
Es scheint, dass Armenien die Durchreise Hunderter armenischer Einwohner in beide Richtungen im Geiste des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit mit den Grenzsoldaten Aserbaidschans seit Beginn des Grenzkontrollpunkts nicht verdauen kann und darauf besteht, solche provokativen Schritte fortzusetzen.
Ebenso gibt es keine Grundlage für die Behauptung „humanitärer Drohungen“ gegen die armenischen Einwohner, die in der aserbaidschanischen Region Karabach leben. Die vehemente Ablehnung der Vorschläge Aserbaidschans, den armenischen Bewohnern bei Bedarf zu helfen, durch diejenigen, die sich für Vertreter dieser Bewohner ausgeben, zeigt, dass Armenien dieses Thema für seine eigenen engen politischen Ziele nutzt.
Darüber hinaus sind Versuche, Rechte und Sicherheit der armenischen Einwohner zu missbrauchen, inakzeptabel. Aserbaidschan bemüht sich um die Wiedereingliederung der armenischen Einwohner, und es ist notwendig, der Einmischung Armeniens in den Prozess unter verschiedenen Vorwänden sowie seiner destruktiven Behinderung ein Ende zu setzen“, hieß es im Kommentar des Ministeriums.