Wegen Massenmords an Aserbaidschanern gesuchter Armenier festgenommen
Baku, 30. Juli, AZERTAC
Vagif Cherkezovich Khachatryan, ein international wegen Massenmords an Aserbaidschanern gesuchter Armenier ist gefasst worden. Er wird des Massakers an der aserbaidschanischen Bevölkerung am 22. Dezember 1991 im Dorf Meshali angeklagt. Vagif Cherkezovich Khachatryan wurde am 29. Juli auf der Reise nach Armenien am Grenzkontrollpunkt Latschin festgenommen.
Wie aus einem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan hervorgeht, verübte Vagif Cherkezovich Khachatryan am 22. Dezember 1991 im Rahmen einer Gruppe armenischer bewaffneter Formationen im Dorf Meschali in der Region Chodschali ein Massaker an der aserbaidschanischen Bevölkerung. Bei den Massenmorden wurden 25 Aserbaidschaner getötet, 14 verletzt und 358 weitere vertrieben. Khachatryan Vagif Cherkezovich wurde im Rahmen des oben genannten Strafverfahrens gemäß den Artikeln 103 (Völkermord) und 107 (Deportation oder Zwangsumsiedlung der Bevölkerung) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt, wobei das Gericht vorbeugend U-Haft ordnete. Er wurde im Rahmen dieses Strafverfahrens am 29. Juli auf der Reise nach Armenien am Grenzkontrollpunkt Latschin festgenommen.
Da Vagif Khachatryan aus gesundheitlichen Gründen nach Armenien reiste, wurde er in einer medizinischen Einrichtung in Baku untergebracht und erhielt hier notwendige medizinische Betreuung. Für den Besuch von IKRK-Vertretern wurden entsprechende Bedingungen geschaffen.
Alle diese Schritte Aserbaidschans wurden im Rahmen des Völkerrechts und der aserbaidschanischen Gesetzgebung unternommen.
Wie das IKRK bestätigte, wurde seit Dezember des letzten Jahres die Reise von fast 700 Personen armenischer Herkunft über das IKRK nach Armenien und zurück nach Aserbaidschan erleichtert, ohne dass gegen sie rechtswidrige Handlungen begangen wurden. Daher ist die Behauptung des armenischen Außenministeriums, es bestehe eine unmittelbare Bedrohung für Personen, die den Grenzkontrollpunkt passieren, völlig falsch und dient nur dazu, Panik unter den armenischen Einwohnern zu schüren.
Was die Behauptung der armenischen Seite betrifft, Aserbaidschan habe bei der Festnahme von Vagif Khachatryan angeblich gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, möchten wir darauf hinweisen, dass das humanitäre Völkerrecht keine Beschränkungen für rechtliche Schritte gegen Kriegsverbrecher enthält. Darüber hinaus ist es angesichts des Völkermords und der Massaker, die Armenien während der fast 30-jährigen Besatzung an der Zivilbevölkerung in den Städten Chodschali, Malibeyli, Guschtschular, Aghdaban, Ballighaya, Baschlibel sowie anderen Siedlungen begangen hat, völlig unangemessen, sich auf das humanitäre Völkerrecht zu berufen.
Armenien muss die Maßnahmen unterstützen, um die Personen vor Gericht zu stellen, die während der 30-jährigen Besatzungszeit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Völkermord, sowie Massaker an der aserbaidschanischen Zivilbevölkerung begangen haben, anstatt zu versuchen, sie abzuschirmen und ihre Taten zu vertuschen. Die von Armenien durchgeführte Verleumdungskampagne gegen die Maßnahmen Aserbaidschans in diesem Bereich ist nichts anderes als eine Rechtfertigung und Unterstützung von Kriegsverbrechen.