POLITIK
Gerichtsverhandlung über Fall von Ruben Vardanyan fortgesetzt VİDEO




















Baku, 10. Februar, AZERTAC
Die Gerichtsverhandlung über Fall des armenischen Staatsbürgers Ruben Vardanyan wurde am 10. Montag, dem 10. Februar fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, die Folter angewendet, die Söldnertätigkeit ausgeübt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, zu haben.
Am Militärgericht in Baku im Gerichtsgebäude von Baku fand unter dem Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev und den Richtern Camal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Gunel Samadova) eine Gerichtsverhandlung statt, bei der jedem der Angeklagten Dolmetscher in ihrer jeweiligen Sprache, Russisch, sowie Rechtsanwälte für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.
An der Gerichtsverhandlung nahmen ebenfalls die Geschädigten, ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, die Staatsanwälte, die die Anklage vertreten, sowie im Namen des Staates Aserbaidschan Rufat Mammadov, Leiter des Amtes des Ministerkabinetts als Geschädigter teil.
In der Gerichtsverhandlung beantragte Ruben Vardanyans Verteidiger, Anwalt Avraam Berman, dass ein vertrauliches Treffen mit dem Angeklagten zur Wahrung seiner Rechte ermöglicht wird.
Das Gericht stellte den Antrag zufrieden, schuf die Möglichkeit für ein vertrauliches Treffen zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt und machte eine Pause in der Verhandlung.
Nach der Pause wurde die Gerichtssitzung fortgesetzt.
Der vorsitzende Richter kündigte an, dass neue Dolmetscher in den Gerichtsprozess einbezogen wurden. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigungsseite legten keinen Widerspruch gegen die Teilnahme der neuen Dolmetscher an der Gerichtsverhandlung ein.
Später brachte Ruben Vardanyan vor, dass die Anträge, die er gestellt hatte, nicht berücksichtigt wurden, und erklärte, dass das Gericht in diesem Fall ein eigenes Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung habe. Er legte daher Einspruch gegen die Zusammensetzung des Gerichts ein. Die Verteidiger des Angeklagten unterstützten den Einspruch.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Vusal Aliyev äußerte sich zu dem Antrag und stellte fest, dass das Strafprozessrecht der Republik Aserbaidschan spezifische Fälle für den Einspruch gegen einen Richter festlege und dieser Einspruch begründet werden müsse.
Gleichzeitig erklärte der Staatsanwalt, dass im Einklang mit der Gesetzgebung ein Einspruch gegen den Richter nur dann zulässig ist, wenn es konkrete und glaubwürdige Beweise dafür gibt, dass der Richter ein eigenes Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung hat. Er fügte hinzu, dass die Verteidigung im aktuellen Stadium des Verfahrens keine konkreten Beweise dafür vorgelegt habe, dass das Gericht ein Interesse an der Strafverfolgung hat, und der Einspruch daher abgelehnt werden sollte.
Als Vertreter des Opfers forderten der Leiter des Amtes des Ministerkabinetts, Rufat Mammadov, sowie andere anwesende Opfer im Gericht, dass der Einspruch nicht berücksichtigt wird.
Anschließend ging das Gericht zu einer Beratung, um über den Einspruch zu entscheiden. Nach der Beratung wurde beschlossen, den Einspruch nicht zu berücksichtigen.
Der Anwalt von R. Vardanyan beantragte beim Gericht erneut, eine Möglichkeit für ein vertrauliches Treffen mit dem Angeklagten zu schaffen. Der Richter gewährte das vertrauliche Treffen.
In diesem Zusammenhang wurde eine Pause im Gerichtsverfahren verkündet.
Nach der Pause setzte das Gericht das Verfahren fort, indem die Staatsanwälte den Urteilstenor des Anklageaktes im Strafverfahren verlasen.
Die Staatsanwälte führten die kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit der Besatzung der souveränen Gebiete der Republik Aserbaidschan auf, die im Zuge eines aggressiven Krieges begangen wurden. Dieser Krieg wurde von einer kriminellen Vereinigung unter Führung, mit materieller, technischer und personellen Unterstützung und unter strikter Kontrolle des armenischen Staates und seiner Streitkräfte durchgeführt. Diese kriminelle Vereinigung wurde unter der Führung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen mit deren direkter und indirekter Beteiligung mit dem Ziel gegründet, Aserbaidschan unter Verstoß gegen das Völkerrecht militärisch anzugreifen.
Der Staatsanwalt Vusal Abdullayev betonte, dass laut der erhobenen Anklage die Gebiete der Stadt Khankendi, der Distrikte Kelbadschar, Schuscha, Latschin, Chodschali, Chodschawänd, Zangilan, Jabrayil, Gubadli, das Dorf Kerki im Distrikt Sadarak der Autonomen Republik Nachitschewan sowie sieben Dörfer im Distrikt Gazakh –Baghanis-Ayrim, Ashagi Eskipara, Kheyrimli, Barkhudarly, Sofulu, Gizilhajily und Yukhari Eskipara – die Städte Aghdam und Füsuli sowie eine Reihe von Dörfern im Rayon Terter als Ergebnis des Angriffskrieges, der von der armenischen Regierung, ihren Streitkräften und illegalen bewaffneten Gruppierungen geführt wurde, durch Brandstiftung, Artilleriebeschuss, Explosionen, verschiedene physische Methoden teilweise und vollständig zerstört, sowie durch Diebstahl, Raub, Vandalismusakte, Plünderungen und andere Methoden besetzt wurden.
Infolge des aggressiven Krieges, der von den armenischen Streitkräften und illegalen bewaffneten Formationen geführt wurde, wurden 12 Städte, 18 Siedlungen, 895 Dörfer und insgesamt 925 Siedlungen, die souveräne Gebiete Aserbaidschans sind, besetzt und über viele Jahre unter Besatzung gehalten, was einen materiellen Schaden in Höhe von mehr als 19 Milliarden Manat an insgesamt 37.168 privaten und öffentlichen Eigentümern verursachte. Zudem wurden an historischen und kulturellen Denkmälern, Moscheen, Kirchen, Museen, historischen Gebäuden und Burgen Schäden in Höhe von über 906 Millionen Manat angerichtet. Der materielle Schaden beläuft sich insgesamt auf mehr als 20 Milliarden Manat.
Staatsanwältin Tarana Mammadova setzte die Bekanntgabe des Ergebnisses der Anklageschrift fort und führte Fakten zum gewaltsamen Verschwinden von Zivilisten sowie zu gefangenen und vermissten Personen durch die Besetzung an. Der Abteilungsleiter der Abteilung für die Verteidigung der Staatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, nannte den Einsatz von Söldnern sowie die erheblichen Schäden, die der Wirtschaft und der Umwelt der Republik Aserbaidschan zugefügt wurden.
Angesichts des großen Umfangs der Anklageschrift wurde mitgeteilt, dass die Bekanntgabe der Anklageschrift im nächsten Prozess fortgesetzt wird.
Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 13. Februar angesetzt.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Ruben Vardanyan gemäß den Artikeln 100 (Planung und Führung eines Angriffskrieges), 107 (Vertreibung oder Zwangsumsiedlung von Bevölkerungen), 109 (Verfolgung), 112 (willkürliche Inhaftierung unter Verstoß gegen internationales Recht), 113 (Folter), 114 (Söldnertum), 115 (Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges), 116 (Verletzung des internationalen humanitären Rechts während bewaffneter Konflikte), 214 (Terrorismus), 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), 228 (illegaler Erwerb, Übertragung, Verkauf, Aufbewahrung, Transport und Besitz von Waffen, deren Komponenten, Munition, Sprengstoffen und Geräten), 270-1 (Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden), 278 (Zwangsergreifung und -bewahrung der Macht, gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Struktur des Staates), 279 (Bildung illegaler bewaffneter Formationen und Gruppen), 318 (illegale Überquerung der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) sowie anderer durch die Gesetzgebung vorgesehener Artikel angeklagt wird.