Berufungsgericht in Baku prüft eingelegte Berufungen verurteilter armenischer Staatsangehörigen
Baku, 2. Juni, AZERTAC
Das Berufungsgericht in Baku hat am 2. Juni mit der Prüfung der Berufungen begonnen, die von den Staatsbürgern der Republik Armenien, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan und anderen – eingelegt wurden. Die Beschwerdeführer waren zuvor vom Militärgericht Baku wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und Terrorismusfinanzierung während der armenischen Militäraggression gegen Aserbaidschan verurteilt worden.
In der gerichtlichen Sitzung unter dem Vorsitz von Richter Elmar Rahimov wurden Dolmetscher für die armenische und russische Sprache sowie Rechtsanwälte für alle Angeklagten zur Verfügung gestellt, um das Recht auf Verteidigung vollumfänglich zu gewährleisten.
Die Beschuldigten erklärten, dass sie keine Einwände gegen die Übersetzer, das Gerichtskollegium, die Verteidiger, die Staatsanwälte der Anklagevertretung sowie die Vertreter erhoben.
Den Beschuldigten wurden ihre durch die Strafprozessgesetzgebung festgelegten Rechte und Pflichten erneut erläutert. David Babayan hat persönlich, die übrigen Beschuldigten über ihre Verteidiger, erklärt, dass sie die eingereichten Berufungsbeschwerden unterstützen.
Der Vorsitzende erklärte nach der Anhörung der Positionen der Beschuldigten zu den Beschwerden, dass die gestellten Anträge gemäß den gesetzlichen Anforderungen in der nächsten Phase geprüft würden.
Die Beschuldigten stellten verschiedene Anträge im Zusammenhang mit der Berufung, darunter die Klärung bestimmter Punkte, die Teilnahme eines Vertreters des Apparats des Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsmann) der Republik Aserbaidschan an der Gerichtsverhandlung, die Vernehmung von Zeugen sowie weitere Fragen.
Die Staatsanwältin Sevinj Gasimova erklärte zur Stellungnahme zu den Anträgen, dass ein Vertreter des Ombudsmann-Apparats keine Prozesspartei im aktuellen Verfahren sei. Vertreter dieser Institution könnten jedoch auf öffentlicher Grundlage an offenen Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Gemäß der Gesetzgebung können der Ombudsmann bzw. Vertreter des Apparats die Haftbedingungen von in Strafvollzugsanstalten befindlichen Personen sowie weitere Umstände vor Ort überprüfen und präventive Maßnahmen ergreifen.
Weiter wurde festgestellt, dass während der Voruntersuchung und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bereits eine ausreichende Anzahl von Zeugen vernommen worden sei und diese ihre früheren Aussagen bestätigt hätten. Es wurde darauf hingewiesen, dass neue Beweismittel, die im Berufungsverfahren nicht vorgelegt wurden, nur dann zugelassen werden können, wenn die Gründe für ihre frühere Nichtvorlage ausreichend begründet werden.
Hervorgehoben wurde, dass bei Anträgen auf Vernehmung neuer Zeugen deren konkrete Identitätsdaten hätten angegeben werden müssen, was von der Verteidigung jedoch nicht erfolgt sei.
Darüber hinaus betonte die Anklagebehörde, dass eine übermäßige Beweiserhebung zu einer unnötigen Verzögerung des Gerichtsverfahrens führen würde.
Aus diesen Gründen beantragte die Staatsanwaltschaft, die gestellten Anträge im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung nicht zuzulassen.
Die Vertreter der geschädigten Personen schlossen sich der Position der Staatsanwaltschaft an.
Im Rahmen der Verhandlung wurde außerdem betont, dass ein Antrag auch den elektronischen Zugang zu Sitzungsprotokollen und Verfahrensakten betraf. Hierzu bestehe keinerlei Einschränkung; jeder Verfahrensbeteiligte könne auf Antrag Einsicht in die Unterlagen erhalten.
Anschließend zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach der Beratung wurden die getroffenen Entscheidungen verkündet und mitgeteilt, dass die Anträge der Verteidigung teilweise stattgegeben wurden.
Die Berufungsverhandlung wird am 9. Juni fortgesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.