Aserbaidschans Ombudsfrau appelliert an russische Amtskollegin wegen Gewalt gegen Aserbaidschaner in Russland
Baku, 28. Juni, AZERTAC
Die Menschenrechtsbeauftragte (Ombudsfrau) der Republik Aserbaidschan, Sabina Aliyeva, hat sich offiziell an die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, Tatyana Moskalkova, sowie an die regionale Menschenrechtsbeauftragte der Region Swerdlowsk, Tatyana Merzlyakova, gewandt. Hintergrund ist die brutale Tötung von Landsleuten und die ihnen zugefügten Verletzungen verschiedenen Schweregrads aufgrund von Gewalt und Folter in der Stadt Jekaterinburg, Region Swerdlowsk, Russische Föderation.
In dem Schreiben wird betont, dass dieser grausame Vorfall eine schwere Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt, insbesondere des Rechts auf Leben und des Rechts auf Schutz vor Folter, wie sie in den Artikeln 20 und 21 der Verfassung der Russischen Föderation festgelegt sind. Ebenso wird auf die Verletzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hingewiesen, dem die Russische Föderation beigetreten ist.
Die Ombudsfrau Aserbaidschans rief ihre russische Amtskollegin dazu auf, den Vorfall im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und gemäß dem beidseitigen Abkommen unter ihre Aufsicht zu stellen. Sie forderte eine umfassende, objektive und transparente Untersuchung des Falls, die Bestrafung der Verantwortlichen sowie rechtliche und psychologische Unterstützung für die Familien der Opfer.
In dem Appell wurde zudem die Bedeutung systematischer Aufsicht und präventiver Maßnahmen hervorgehoben, um die Wiederholung solch schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen künftig zu verhindern.
Sabina Aliyeva zeigte sich zuversichtlich, dass die von Russland ergriffenen rechtlichen und institutionellen Maßnahmen zu einer gerechten rechtlichen Aufklärung des Vorfalls führen und zum besseren Schutz der Rechte ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation beitragen werden.