Opfer berichten vor Gericht über Folterungen während armenischer Besetzung – GERICHTSPROZESS
Baku, 11. Juli, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde heute fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, einige der Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Geschädigte Mehriban Bakirova berichtete in ihrer Aussage, dass sie in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 während des Völkermords von Chodschali von den armenischen Streitkräften als Geisel genommen und nach Khankendi gebracht wurde, wo sie 10 Tage lang festgehalten wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie vier kleine Kinder, darunter ein wenige Tage altes Baby namens Gunay. Ihr anderthalbjähriger Sohn erlitt eine Splitterverletzung am Kopf. Während der Gefangenschaft wurde sie gefoltert und es wurden Informationen über ihren Ehemann Abdulla Hamzayev verlangt, der am Flughafen von Chodschali als Polizist tätig war. Ihre Tochter Gunay starb im Alter von 15 Jahren an den Folgen der Misshandlungen, die sie während der Gefangenschaft erlitten hatte.
Auf die Frage des Staatsanwalts Vusal Abdullayev antwortete sie, dass Chodschali schon vor dem Massaker regelmäßig unter Beschuss stand, weshalb sie sich mit ihrer Familie in den Keller geflüchtet hätten. Dort brachte sie am 23. Februar ihre Tochter zur Welt. In der Gefangenschaft wurde ihr das Neugeborene weggenommen. Drei Tage später brachte ihr eine Frau nicht-armenischer Herkunft namens Viktoriya das Baby zurück.
Im Gerichtssaal wurde eine Seite der Zeitung Moskovskiye Novosti gezeigt, auf der ein Foto der Journalistin Viktoria Ivleva (eine bekannte Kriegsfotografin, deren Fotos in dem Buch „Zeugin eines Kriegsverbrechens: Chodschali – Armenien auf der Anklagebank“ erschienen) abgebildet war. M. Bakirova bestätigte, dass die Frau auf dem Foto diejenige war, die ihr geholfen hatte.
Der Einwohner der Stadt Chodschali, Mursal Ilyasov, gab an, dass er und seine Familienmitglieder in der Nacht des Angriffs am 25./26. Februar 1992 in den Keller ihres Nachbarn Osman Hamdiyev flüchteten. Dort befanden sich insgesamt 26 Personen aus vier Familien. Eine Granate wurde in den Keller geworfen, und es wurde auf sie geschossen. Dabei erlitt er Verletzungen im Gesicht, am linken Arm und an den Fingern der rechten Hand. Die meisten Häuser in seiner Straße, einschließlich seines eigenen, wurden niedergebrannt. Seine 92-jährige Großmutter verbrannte im Haus, sein Vater Mahammad Ilyasov wurde vor seinen Augen erschossen, sein Bruder Ahmed Ilyasov wurde ebenfalls getötet.
Auch M. Ilyasov wurde mit seiner Familie nach Khankendi verschleppt und dort gefoltert und geschlagen. Einige Tage später wurden sie den aserbaidschanischen Streitkräften übergeben.
Geschädigter Alovsat Guliyev sagte aus, dass er mit seiner Familie in Chodschali lebte. Bereits am 21. Januar 1992, also vor dem Massaker, wurde er auf einem Posten durch Kopfschuss schwer verletzt, als Armenier das Feuer eröffneten. In der Nacht des Angriffs versteckte er sich im Keller. Auf die Frage des Abteilungsleiters der Strafverfolgung der Generalstaatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, antwortete er, dass er bei einem Angriff nach Aghdam fliehen konnte, nachdem die armenischen Truppen in die Stadt eingedrungen waren.
Auf die Fragen des Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, antwortete Geschädigter Avaz Abbasov, dass er aus dem Dorf Karkijahan stamme. Bereits 1989 sei auf ihn und seinen Bruder eine Granate geworfen worden. Er sagte: „Ich war damals in der dritten Klasse, mein Bruder Eyvaz in der ersten. Eine Gruppe von Personen näherte sich und sagte, sie würden Rache an uns Aserbaidschanern nehmen. Als ich Hilfe holen wollte, warfen sie eine Granate auf uns. Mein Bruder wurde getötet, ich wurde schwer verletzt und wurde später in Krankenhäusern in Schuscha, Aghdam und Baku behandelt.“
Er fügte hinzu, dass auch ein anderer Bruder von Armeniern erschossen wurde und später im Kampf um die Verteidigung von Schuscha als Märtyrer starb.
Giyas Aliyev berichtete in seiner Aussage, dass er aus dem Dorf Aghdaban im Rayon Kelbadschar stammt. Am 8. April 1992, bei einem Angriff der armenischen Streitkräfte auf das Dorf, wurde er schwer verwundet. Auf eine Frage des Sonderassistenten des Generalstaatsanwalts, Tugay Rahimli, antwortete er, dass Häuser niedergebrannt und Zivilisten, darunter auch Verwandte, getötet wurden. Vier Dorfbewohner wurden mit Panzern überrollt.
Er ergänzte:„Alle flohen aus den Häusern. Mein Onkel sah, dass seine fünfjährige Tochter nicht mitgekommen war. Er lief zurück, nahm sie auf den Rücken. Als er an der Tür war, wurden beide mit einer Kugel getroffen. Mein Onkel starb, das Mädchen war schwer verletzt, rang mit dem Tod. Sie wurde von den Armeniern in einem Erdloch verscharrt – lebendig. Ein Nachbar, der sich in der Nähe versteckte, beobachtete alles. Nachdem die Soldaten abgezogen waren, grub er das Mädchen wieder aus – sie war bereits tot.“
Sadig Rahimov berichtete, dass er in den Jahren 1991–1993 an den Kämpfen zur Verteidigung der aserbaidschanischen Gebiete teilgenommen und in Sugovuschan verletzt worden sei.
Er fügte hinzu: „Ich habe gesehen, wie ein verwundeter Soldat aus Jewlach von einem armenischen Panzer überrollt wurde.“
Tünzalə Paschayeva, eine Bewohnerin von Chodschali, sagte aus, dass sie in der Nacht des 25. Auf den 26. Februar 1992 mit ihrer Familie in den Kätik-Wald flüchtete, dort aber später von armenischen Soldaten gefangen genommen wurde. Zuvor sei ihr Cousin Mehdi Hasanov erschossen worden.
Valida Nasibova sagte aus, dass sie beim Massaker verletzt wurde. Auf eine Frage des Staatsanwalts Fuad Musayev antwortete sie, dass während der Ereignisse zwei Kinder ihres Bruders getötet, ihre Mutter und Schwägerinnen verletzt wurden.
Sie sagte: „Mein eigenes Kind war im Wald geblieben. Nach einem Tag wurde es in erfrorenem Zustand zurückgebracht.“
Raschad Aliyev berichtete, dass er im Jahr 1992 als Kind durch Schüsse der armenischen Streitkräfte verletzt wurde.
Müschfig Sadigov erklärte in seiner Aussage, dass sein Vater beim Massaker von Chodschali verletzt wurde und mehrere enge Verwandte getötet wurden. Er berichtete, dass auch viele andere Zivilisten ums Leben kamen, Häuser geplündert und niedergebrannt wurden und die Überlebenden auf verschiedene Arten getäuscht und in Geiselhaft genommen wurden.
Er sagte:„Zum Beispiel beschädigten die Armenier eine Gasleitung, ließen das Gas ausströmen und versteckten sich. Sobald frierende Zivilisten kamen, um sich zu wärmen, wurden sie als Geiseln genommen.“
Samira Alasgarova sagte aus, dass sie am 26. August 1998 gemeinsam mit ihrem Vater Mirza Alasgarov im Dorf Schikheybat (Rayon Tovuz) auf ihrem eigenen Ackerland von armenischen Soldaten entführt und gefangen genommen wurde. Drei Tage später wurden sie an die aserbaidschanische Seite übergeben.
Elfag Hacıyev berichtete, dass er am 12. Juni 1993 bei Kämpfen um die Verteidigung der aserbaidschanischen Gebiete im Dorf Marzili (Rayon Aghdam) verwundet und von armenischen Soldaten gefangen genommen wurde.
Während der Gefangenschaft wurde er brutal gefoltert: Man riss ihm gewaltsam seine Goldzähne heraus und ritzte ein Kreuz in seine Brust.
Als er in einem Gefängnis in Schuscha unter Zwang arbeiten musste, bekam er beim Platzieren eines Eisenrohrs an einer von einem Wächter angewiesenen Stelle einen Stromschlag und verlor das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, befand er sich in einem Kinderkrankenhaus in Khankendi.
Nach 9 Monaten und 18 Tagen in Gefangenschaft wurde er an Aserbaidschan übergeben.
Geschädigter Umud Ayvazov berichtete, dass er bei Kämpfen um die Verteidigung der aserbaidschanischen Gebiete im Gebiet Chanlibel verletzt wurde.
Matlab Allahverdiyev erklärte, dass er aus dem Dorf Tapgaragoyunlu im Rayon Goranboy stammt. Am 16. Mai 1993 sei er gemeinsam mit seinem Vater Schiraslan, seinem Bruder Kamil, sowie Schakir Kazimov und Faig Hasənov bei der Arbeit auf ihrem Kartoffelfeld von armenischen Soldaten gefangen genommen worden.
Sie wurden etwa 25 Tage lang in den damals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten Aserbaidschans festgehalten und dann nach Eriwan (Yerevan) gebracht.
Während der Geiselhaft wurden M. Allahverdiyev und die anderen schwer gefoltert und brutal geschlagen. Am 28. September 1993 wurden sie an Aserbaidschan übergeben.
Arif Musayev sagte aus, dass er am 10. Mai 1992 im Dorf Alibeyli (Rayon Tovuz) durch die Explosion eines von armenischen Soldaten abgefeuerten Geschosses verletzt wurde.
Er fügte hinzu: „Ich wurde zehnmal operiert, aber ich leide immer noch unter starken Schmerzen.“
Die weiteren Geschädigten – Khalig Isgandarov und Eldar Gasimov (beide 1992) sowie Namig Naghiyev (1993) berichteten ebenfalls, dass sie in ihrem Wohnort Alibeyli (Tovuz) durch armenische militärische Provokationen verletzt wurden.
Eldar Gasimov verlor durch die Explosion eines Mörsergeschosses sein rechtes Auge.
Idris Aslanov erklärte, dass er 1996 beim Weiden von Vieh im Rayon Tovuz von armenischen Soldaten entführt und gefoltert wurde.
Er wurde einen Monat später freigelassen und kehrte zurück.
Novruz Novruzov sagte aus, dass er bei Kämpfen um die Verteidigung der aserbaidschanischen Gebiete in Kriegsgefangenschaft geriet, dort gefoltert wurde und nach etwa 20 Tagen an Aserbaidschan übergeben wurde.
Yaschar Taghiyev berichtete, dass er in den Jahren 1992 und 1993 bei Kämpfen um die Verteidigung der aserbaidschanischen Territorien verwundet wurde.
Rauf Mehtiyev erklärte, dass er im Alter von 15 Jahren beim Viehweiden von armenischen Soldaten gefangen genommen wurde und sich 18 Tage in Geiselhaft befand.
Die Geschädigten beantworteten auch die Fragen der Angeklagten, ihrer Verteidiger sowie ihrer eigenen Rechtsvertreter.
Im Gerichtsverfahren wurden auch die Gutachten der gerichtsmedizinischen Untersuchungen zu den geschädigten Personen verlesen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 14. Juli angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen