GESELLSCHAFT
New Yorker dürfen weiter zuckrige Getränke aus großen Bechern trinken
Baku, den 28. Juni (AZERTAG). In New York dürfen weiterhin Getränke in XXL-Bechern verkauft werden. Die Stadtverwaltung scheiterte mit ihrem geplanten Verbot vor Gericht. Das bestätigte das Gesetz als „kapriziös und willkürlich“.
Die New Yorker dürfen weiter zuckrige Getränke aus großen Bechern trinken. Das oberste Gericht des Bundesstaates urteilte nun endgültig, dass das vom damaligen Bürgermeister Michael Bloomberg geplante Verbot von großen Bechern in Restaurants und Läden gegen die Gesetze verstößt. Die Entscheidung der Richter sei mit vier gegen zwei Stimmen gefallen, sagte ein Sprecher des Berufungsgerichts.
In New York sind sechs von zehn Einwohnern fettleibig oder übergewichtig. Um dem entgegenzuwirken, hatte der damalige Bürgermeister Michael Bloomberg im Mai 2012 ein Verkaufsverbot für sogenannte XXL-Softdrinks in Restaurants, Imbissen, Kinos und Stadien erlassen. Ab einer Menge von 16 Unzen sollte Schluss sein. Über diesem knappen halben Liter hätten nur Drinks ohne Zucker oder ähnliche Dickmacher angeboten werden dürfen - egal ob Kaffee, Cola oder Fruchtsaft. Im Extremfall übersteigen die Kalorien in einem Drink den Tagesbedarf eines Erwachsenen.
Sofort hatte sich Widerstand geregt. Die Getränkeindustrie hatte ihre Wagen mit einer Figur bedruckt, die an die Freiheitsstatue erinnerte - mit einem Drink statt der Fackel in der Hand („Wollen Sie sich wirklich von Bürokraten vorschreiben lassen, was Sie trinken?“). Aber auch viele New Yorker fühlten sich bevormundet.
Nur Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahme im März 2013 gab ein Gericht einer Klage der Gegner statt und lehnte das Verbot als „kapriziös und willkürlich“ ab, da gewisse kalorienreiche Getränke davon ausgenommen waren und es auch nicht für Supermärkte galt. Im Juli 2013 bestätigte ein Berufungsgericht dieses Urteil, wogegen die Stadtverwaltung erneut Berufung einreichte.