Vor vier Jahren lieferte aserbaidschanische Armee dem Feind harte Gefechte
Baku, 2. April, AZERTAC
Heute ist vier Jahre her gewesen, dass es in der Geschichte des Karabach-Kriegs zu einem der schwersten Gefechten kam. Die aserbaidschanische Armee lieferte dem Feind harte Gefechte.
In der Nacht von 2. bis 5. April wurden fast alle Stellungen der aserbaidschanischen Armee entlang der Kontaktlinie von armenischen Verbänden mit großkalibrigen Maschinengewehren, Mörsern, Panzerfäusten und schwerer Artillerie beschossen. Zur gleichen Zeit nahmen armenische Verbände dicht besiedelte aserbaidschanische Dörfer unter Feuer, die in der Nähe der Frontlinie liegen. Dabei wurden mehrere aserbaidschanische Zivilisten getötet oder verletzt.
Die Analyse der Ursachen und Folgen der April-Gefechte zeigen, dass die armenische Seite Verschärfung der Spannungen an der Frontlinie und einen Angriff auf Stellungen der aserbaidschanischen Armee im Voraus geplant hatte.
Die armenischen Einheiten führten gleich nach dem Pariser Treffen der aserbaidschanischen und armenischen Präsidenten im Oktober 2014 eine großangelegte Übung unter Beteiligung von mehr als 46.000 Soldaten und 5.000 Techniken in den besetzten Gebieten Aserbaidschans durch. Im November desselben Jahres versuchte ein Kampfhelikopter der armenischen Streitkräfte, etwa 1700 Meter im Nordosten des Dorfes Kangarli in der aserbaidschanischen Region Agdam Positionen der aserbaidschanischen Armee anzugreifen. Daraufhin wurde der feindliche Kampfhubschrauber mit Gegenfeuer der aserbaidschanischen Streitkräfte abgeschossen.
Die Führung der aserbaidschanischen Streitkräfte ergriff Gegenmaßnahmen, um diese provozierenden Attacken des Gegners im Frontbereich um Aghdära, Terter, Agdam und Fisuli, Chodschäwänd zurückzuschlagen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Bei einem schnellen Gegenangriff wurden die Verteidigungsanlagen der armenischen Streitkräfte an der vorderen Linie durchbrochen. Eine Reihe strategischer Höhen und Siedlungen wurden vollständig vom Feind befreit. Darüber hinaus hatte man umliegende Höhen nahe des Dorfes Talysch von den feindlichen Kräften befreit - darunter die Ortschaft Seysulan. Tausende von Hektaren Land in den armenisch besetzten historischen und international anerkannten Regionen Aserbaidschans Aghdärä, Fisuli, Dschäbrajil wurden von feindlichen Truppen befreit.
Die April-Gefechte sind ein Ruhmesblatt für die aserbaidschanische Armee, ihr glorreicher Sieg in der Geschichte des Berg-Karabach Krieges und zeigten die militärische Stärke Aserbaidschans, die Professionalität der aserbaidschanischen Streitkräfte. In militärischer Hinsicht waren die April-Gefechte eine erfolgreiche Operation in der Kriegsgeschichte des Landes.
Auch die strategisch wichtige Höhe "Lele Tepe" (Lele Hügel) wurde unter Kontrolle der aserbaidschanischen Streitkräfte gebracht.
Etwa 30 Panzer, mehr als 25 Artillerieeinheiten und andere gepanzerte Fahrzeuge wurden bei diesen erfolgreichen Kriegsoperationen außer Gefecht gesetzt. Darüber hinaus wurden 320 armenische Soldaten getötet und 500 weitere wurden verletzt. Die aserbaidschanischen Streitkräfte brachten auch die Straße in Richtung Agdärä-Madagiz unter ihre Kontrolle.
Das Dorf Jojug Marjanli im aserbaidschanischen Bezirk Jabrayil wurde nach Verlauf von 23 Jahren bei den April-Gefechten 2016 von der armenischen Okkupation befreit. Das Dorf wurde nach der Befreiung in kurzer Zeit wiederaufgebaut, in der Siedlung wurden erforderliche Infrastrukturen geschaffen. Damit wurden die Rückkehr und die Sicherheit von Bewohnern jenes Dorfes gewährleistet. Aber daneben muss es betont werden, dass 20 Prozent der aserbaidschanischen Gebiete noch unter der armenischen Okkupation liegen. Das aserbaidschanische Volk ist davon überzeugt, dass auch diese Gelände vom Feind befreit werden wird, und aus jenen Gebieten mit Gewalt vertriebenen unschuldigen Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren werden. Sie dürfen, sie haben Recht auf Rückkehr in ihre Heimat. Hierbei steht neben der aserbaidschanischen Gemeinde von Berg-Karabach den anderen aserbaidschanischen Binnenvertriebenen ein Rückkehrrecht zu.