WISSENSCHAFT UND BILDUNG
NRW feilscht um archäologische Funde
Baku, den 6. Juni (AZERTAG). Im Boden Nordrhein-Westfalens liegen viele Schätze aus früheren Epochen - wem gehören sie? Bislang dürfen Finder einen Teil behalten, nun aber beansprucht sie das Land. Die Aufregung ist groß.
Wer bei einem Spaziergang über einen Maulwurfshügel stolpert und dabei eine Handvoll römischer Münzen findet, würde sie gerne behalten. Aber darf man das?
Die Antwort hängt davon ab, in welchem Bundesland der Acker liegt. Liegt er in Niedersachsen, gehören die Münzen dem Land - jedenfalls, wenn sie von herausragendem wissenschaftlichem Wert sind. Spaziert man über einen Acker in Hessen, ist es ähnlich - wenn das Land binnen drei Monaten erklärt, die Münzen haben zu wollen. In beiden Ländern muss der Finder die Münzen zwar abgeben, bekommt aber einen Finderlohn.
In Nordrhein-Westfalen aber gehören die Münzen bislang noch je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Ackers. „Hadrianische Teilung“ heißt diese Regelung, sie gilt derzeit auch noch in Bayern. In allen anderen Bundesländern gilt das Schatzregal - das Recht des Landes auf alle im Boden gemachten Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.
Die Chancen, in Nordrhein-Westfalen über eine handvoll Münzen zu stolpern, sind besonders hoch. Die Römer waren hier überall, bauten bedeutende Städte wie die Colonia Ulpia Traiana (Xanten) oder die Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln).
Geplante Gesetzesänderung - Im Rahmen einer geplanten Gesetzesänderung will nun auch Nordrhein-Westfalen das Schatzregal einführen. Die Folge: Kaum einer wird wohl künftig den Ämtern noch ehrlich melden, was er gefunden hat. Hobbyarchäologen und Münzenliebhaber werden ihre Funde heimlich nach Hause schaffen und höchstens noch ihren Freunden zeigen - oder sie schnell im Internet versteigern.
„Der Finder muss zwar seinen Fund melden, aber wie soll man dies kontrollieren? Das geht praktisch nicht“, kommentiert Dr. Frank Siegmund, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF).
In einer Stellungnahme an den Landtag hat die DGUF heute einen Lösungsvorschlag gemacht - wie es ihn in noch keinem anderen Bundesland gibt. „Wir schlagen ein Schatzregal vor, das zwischen Eigentum und Besitz unterscheidet“, erklärt Siegmund. „Nach unserem Konzept werden die Funde Eigentum des Landes, sie dürfen aber im Besitz des Finders und des Grundeigentümers bleiben.“
Will ein Wissenschaftler die Münzen sehen oder ein Museum sie ausstellen, muss der Besitzer sie allerdings für einige Zeit ausleihen. Danach kann er sie wiederhaben. Nur verschenken, verkaufen oder vererben darf er sie nicht. Möchte das Land die Münzen in seinen Besitz bringen, muss es einen fairen Finderlohn zahlen.
Mehrkosten beim Bauen - Das Schatzregal ist nicht die einzige Änderung im Denkmalschutzgesetz, die Nordrhein-Westfalen vorhat. Auslöser für eine andere Neuerung waren zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Die brachten das Land in erhebliche Schwierigkeiten, weil sie die bisherige Grabungsfinanzierung für ungültig erklärten.
Jahrelang war es gängige Praxis, dass, wer Ausgrabungen verursacht - beispielsweise Investoren in Bauprojekte, auf deren Grundstücken archäologische Funde gemacht wurden -, dann auch dafür zahlen muss. Aber diese Praxis war bislang nicht im Gesetz verankert - und somit nicht rechtmäßig. Dadurch fehlt nun die Finanzierung für Notgrabungen: rund 40 Millionen Euro pro Jahr.